Rechnung korrigieren, wenn Leistungszeitraum falsch?
Verfasst: 15.10.2020, 13:51
Hallo Ihr Lieben,
unser Steuerbüro hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass wir Anfang Juli d. J. einige Rechnungen mit falschem Leistungszeitraum rausgeschickt haben. D. h., Leistungszeitraum haben wir z. B. 12.05. bis 02.07.2020 angegeben, aber Mehrwertsteuersatz von 19% berechnet.
Mehrwertsteuersatz ist jeweils korrekt und soll so bleiben, aber der Leistungszeitraum muss geändert werden.
Ich weiß nicht, wie ich das machen soll. Die Rechnungen sind schon bezahlt. Muss der Mandant jetzt eine Gutschrift erhalten und eine neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer und dem Vermerk, dass schon bezahlt ist, also eine sog. "Null-Rechnung"?
Im Internet habe ich das gefunden: Eine Berichtigung durch ein formloses Schreiben, das eindeutig und unverwechselbar auf die Rechnung bezogen ist, genügt gem. § 31 Abs. 5 UStDV in folgenden Fällen:
• Der Empfänger der Rechnung ist fehlerhaft bezeichnet.
• Die Leistungszeit ist unvollständig oder fehlt.
• Eine Gebührenvorschrift ist falsch bezeichnet, jedoch nach Gebührensatz und/oder -höhe korrekt berechnet worden.
• Die Umsatzsteuer-ID fehlt in Fällen, in denen die Steuerschuld verlagert wird.
Allerdings habe ich auch keine Idee, wie ein "formloses Schreiben" aussehen soll!
Kann mir jemand helfen - hat noch jemand dieses Problem gehabt!
LG
das Rehlein
unser Steuerbüro hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass wir Anfang Juli d. J. einige Rechnungen mit falschem Leistungszeitraum rausgeschickt haben. D. h., Leistungszeitraum haben wir z. B. 12.05. bis 02.07.2020 angegeben, aber Mehrwertsteuersatz von 19% berechnet.
Mehrwertsteuersatz ist jeweils korrekt und soll so bleiben, aber der Leistungszeitraum muss geändert werden.
Ich weiß nicht, wie ich das machen soll. Die Rechnungen sind schon bezahlt. Muss der Mandant jetzt eine Gutschrift erhalten und eine neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer und dem Vermerk, dass schon bezahlt ist, also eine sog. "Null-Rechnung"?
Im Internet habe ich das gefunden: Eine Berichtigung durch ein formloses Schreiben, das eindeutig und unverwechselbar auf die Rechnung bezogen ist, genügt gem. § 31 Abs. 5 UStDV in folgenden Fällen:
• Der Empfänger der Rechnung ist fehlerhaft bezeichnet.
• Die Leistungszeit ist unvollständig oder fehlt.
• Eine Gebührenvorschrift ist falsch bezeichnet, jedoch nach Gebührensatz und/oder -höhe korrekt berechnet worden.
• Die Umsatzsteuer-ID fehlt in Fällen, in denen die Steuerschuld verlagert wird.
Allerdings habe ich auch keine Idee, wie ein "formloses Schreiben" aussehen soll!
Kann mir jemand helfen - hat noch jemand dieses Problem gehabt!
LG
das Rehlein