Rechnung korrigieren, wenn Leistungszeitraum falsch?

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Rehlein39
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#1

15.10.2020, 13:51

Hallo Ihr Lieben,

unser Steuerbüro hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass wir Anfang Juli d. J. einige Rechnungen mit falschem Leistungszeitraum rausgeschickt haben. D. h., Leistungszeitraum haben wir z. B. 12.05. bis 02.07.2020 angegeben, aber Mehrwertsteuersatz von 19% berechnet.

Mehrwertsteuersatz ist jeweils korrekt und soll so bleiben, aber der Leistungszeitraum muss geändert werden.

Ich weiß nicht, wie ich das machen soll. Die Rechnungen sind schon bezahlt. Muss der Mandant jetzt eine Gutschrift erhalten und eine neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer und dem Vermerk, dass schon bezahlt ist, also eine sog. "Null-Rechnung"?

Im Internet habe ich das gefunden: Eine Berichtigung durch ein formloses Schreiben, das eindeutig und unverwechselbar auf die Rechnung bezogen ist, genügt gem. § 31 Abs. 5 UStDV in folgenden Fällen:
• Der Empfänger der Rechnung ist fehlerhaft bezeichnet.
Die Leistungszeit ist unvollständig oder fehlt.
• Eine Gebührenvorschrift ist falsch bezeichnet, jedoch nach Gebührensatz und/oder -höhe korrekt berechnet worden.
• Die Umsatzsteuer-ID fehlt in Fällen, in denen die Steuerschuld verlagert wird.

Allerdings habe ich auch keine Idee, wie ein "formloses Schreiben" aussehen soll!

Kann mir jemand helfen - hat noch jemand dieses Problem gehabt!

LG
das Rehlein
suzette
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#2

15.10.2020, 14:18

Das Problem hatte ich noch nicht und ein Muster leider auch nicht.

Ich würde einfach schreiben:

"Hiermit korrigiere ich die Rechnung Nr. ............. vom (Datum) wie folgt:

Der Leistungszeitraum muss richtig lauten: ....................................."
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#3

15.10.2020, 14:32

...aber dann keine neue Rechnung beifügen, oder? Oder muss die Rechnung dann praktisch unter "Der Leistungszeitraum muss richtig lauten: ..................................." nochmal geschrieben werden?

Muss der Mandant dann praktisch die Korrektur an die Rechnung anhängen (ob er das macht, weiß ich natürlich nicht)?
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Anahid
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#4

16.10.2020, 09:03

"Die Leistungszeit ist unvollständig oder fehlt" trifft aber doch gar nicht zu. Du hast eine komplette Leistungszeit - leider falsch - angegeben. Damit fehlt sie nicht und ist auch nicht unvollständig. Meiner Meinung nach kannst du nur eine Gutschrift erteilen und nochmals eine neue Rechnung erstellen. Ein einfaches Schreiben dürfte da nicht ausreichend sein. Ich bin aber kein Steuerberater. ;)
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#5

16.10.2020, 10:19

Habe nochmal beim Steuerbüro nachgefragt, Antwort ist: "Wenn es korrekt sein soll, Gutschrift erteilen und neue Rechnung erstellen" Allerdings wäre das bei Rechnungen, die an Privatpersonen gehen, nicht unbedingt notwendig....
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