Guten Morgen,
es soll Kündigungsschutzklage eingereicht werden wegen einer fristlosen - hilfsweise ordentlichen - Kündigung. Arbeitnehmer weiß jedoch nicht sicher, ob sein Arbeitgeber als "Kleinbetrieb" i.S. des KSchG zählt. Ich soll die Klage schon mal vorbereiten, bin mir aber nicht sicher, ob einfach so auf Verdacht hin entsprechende Anträge gestellt werden können die so in einer Kündigungsschutzklage üblich sind, also wo das KSchG sicher greift.
Danke schon mal.
Kündigungsschutzklage Anträge
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Grüßle
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M.E. ist das eine anwaltliche Aufgabe.
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Ich weiß.
Grüßle