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VU unerlaubte Handlung und vorher VB

Verfasst: 24.09.2020, 10:46
von Soenny
Guten Morgen zusammen :wink1

Wir haben einen VB erwirkt, der ist rechtskräftig. Dann haben wir Klage eingereicht auf Feststellung unerlaubte Handlung. Da gab es dann ein VU.

Reicht es jetzt wenn ich mir auf das VU ein Rechtskraftattest hole oder muß ich verbinden lassen?

Re: VU unerlaubte Handlung und vorher VB

Verfasst: 24.09.2020, 11:16
von icerose
Gute Frage - ich würde das verbinden lassen.

Re: VU unerlaubte Handlung und vorher VB

Verfasst: 24.09.2020, 11:32
von Soenny
Das war auch mein erster Gedanke, Danke, ich versuche es einfach mal ;)