VU unerlaubte Handlung und vorher VB
Verfasst: 24.09.2020, 10:46
Guten Morgen zusammen
Wir haben einen VB erwirkt, der ist rechtskräftig. Dann haben wir Klage eingereicht auf Feststellung unerlaubte Handlung. Da gab es dann ein VU.
Reicht es jetzt wenn ich mir auf das VU ein Rechtskraftattest hole oder muß ich verbinden lassen?
Wir haben einen VB erwirkt, der ist rechtskräftig. Dann haben wir Klage eingereicht auf Feststellung unerlaubte Handlung. Da gab es dann ein VU.
Reicht es jetzt wenn ich mir auf das VU ein Rechtskraftattest hole oder muß ich verbinden lassen?