VU unerlaubte Handlung und vorher VB

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Soenny
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#1

24.09.2020, 10:46

Guten Morgen zusammen :wink1

Wir haben einen VB erwirkt, der ist rechtskräftig. Dann haben wir Klage eingereicht auf Feststellung unerlaubte Handlung. Da gab es dann ein VU.

Reicht es jetzt wenn ich mir auf das VU ein Rechtskraftattest hole oder muß ich verbinden lassen?
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#2

24.09.2020, 11:16

Gute Frage - ich würde das verbinden lassen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Soenny
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#3

24.09.2020, 11:32

Das war auch mein erster Gedanke, Danke, ich versuche es einfach mal ;)
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