Aufrechnung

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Herzl
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#1

13.09.2020, 14:59

Bin kurz vorm Verzweifeln und hoffe, jemand kann Licht ins Dunkel bringen.
Folgender Sachverhalt:
Rechtsstreit endete mit Vergleich durch Zahlung iHv 1.500 € der Beklagten an den Kläger, fällig zum 31.12.2020. Wir vertreten die Beklagten und diese haben Erstattungsanspruch aus vollstreckbarem KFB iHv ca. 2.800 € nebst Zinsen gegen den Kläger. PB des Klägers haben Aufrechnung erklärt, der wir widersprochen haben. Gegenseite teilt Rechtsansicht nicht und behauptet, dies sei Verstoß gegen Treu und Glauben; fordert uns auf, die Einredebehaftung zu substantiieren und müssten ansonsten Vollstreckungsabwehrklage erheben.
Mein Chef bat mich um Prüfung und einen entsprechenden Lösungsvorschlag.
M.E. ist Aufrechnung unzulässig, da Forderung aus Vgl. noch nicht fällig und Voraussetzung gem. 387 ff BGB nicht erfüllt ist. Aufrechnungslage ist gem. 389 BGB erst zum 31.12.2020 gegeben und kann frühestens zu diesem Zeitpunkt wirksam erklärt werden. Daher besteht doch auch der Zinsanspruch aus KFB bis 31.12.2020 ggü unseren Mandanten, auch falls Gegner eher zahlen wird.
Habe ich insoweit recht oder wie seht ihr das? Bin für jeden Hinweis dankbar.
Refa-99
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#2

13.09.2020, 20:09

Ich verstehe zwar den Sachverhalt nicht (ggf. solltest du das etwas verständlicher formulieren), aber es muss nur die Forderung, mit der aufgerechnet wird, fällig sein. Die Forderung, gegen die aufgerechnet wird, muss nur erfüllbar sein und das ist nach § 271 Abs. 2 im Zweifel der Fall
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Herzl
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#3

13.09.2020, 22:31

@Refa-99: Okay. Bedeutet in meinem Fall: Aufgerechnet wird mit Vgl.betrag, der aber noch nicht fällig. D.h. also, Aufrechnung ist unzulässig vor Fälligkeit. Habe ich das richtig verstanden?
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Anahid
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#4

14.09.2020, 12:17

Nein, hast Du falsch verstanden. Die Forderung muss erfüllbar sein , heißt, der Vergleichsbetrag könnte ja jetzt bereits gezahlt werden. Die Aufrechnung dürfte zulässig sein. Ich rechne sogar laufend mit zu erwartenden Kostenerstattungsansprüchen auf; auch das ist zulässig. Ich versteh auch Euer Problem nicht. Aber das muss ich ja auch nicht. 8)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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