Erstattung der Kosten an RS nach Zahlung auf KFB
Verfasst: 11.09.2020, 11:39
Hallo ihr Lieben,
nun stehe ich vor meinem ersten Problem. Da meine Kollegin - die bislang die Buchhaltung gemacht hat - nicht mehr tätig ist, muss ich mich jetzt mehr oder weniger alleine zurechtfinden. Ich habe eine Akte auf dem Tisch, wo der Gegner auf den KFB eine Zahlung geleistet hat.
Kläger trägt die Koste zu 73% und der Beklagte zu 27% (Wir sind Beklagter)
Jetzt ist es so, dass die Rechtsschutzversicherung des Mandanten die gerichtliche Kostenrechnung bis auf die SB und die Fahrt- und Abwesenheitskosten gezahlt hat. Wie erstatte ich den gezahlten Betrag jetzt richtig?
Kostenrechnung über 2.564,99 €
RS hat gezahlt: 2.389,46 €
Im KFB wurden 1.131,98 € festgesetzt, die der Gegner auch gezahlt hat.
Ich habe eigentlich gedacht, dass ich alles an die RS auszahle, habe aber dann was vom Quotenvorrecht gelesen und bin mir nicht ganz sicher, wie ich das jetzt auszahlen muss und ob ich ein Teil der auf den KFB geleisteten Zalung auf die SB und die Fahrt- und Abwesenheitskosten verrechnen darf.
Danke schonmal für eure Hilfe kurz vorm Wochenende
nun stehe ich vor meinem ersten Problem. Da meine Kollegin - die bislang die Buchhaltung gemacht hat - nicht mehr tätig ist, muss ich mich jetzt mehr oder weniger alleine zurechtfinden. Ich habe eine Akte auf dem Tisch, wo der Gegner auf den KFB eine Zahlung geleistet hat.
Kläger trägt die Koste zu 73% und der Beklagte zu 27% (Wir sind Beklagter)
Jetzt ist es so, dass die Rechtsschutzversicherung des Mandanten die gerichtliche Kostenrechnung bis auf die SB und die Fahrt- und Abwesenheitskosten gezahlt hat. Wie erstatte ich den gezahlten Betrag jetzt richtig?
Kostenrechnung über 2.564,99 €
RS hat gezahlt: 2.389,46 €
Im KFB wurden 1.131,98 € festgesetzt, die der Gegner auch gezahlt hat.
Ich habe eigentlich gedacht, dass ich alles an die RS auszahle, habe aber dann was vom Quotenvorrecht gelesen und bin mir nicht ganz sicher, wie ich das jetzt auszahlen muss und ob ich ein Teil der auf den KFB geleisteten Zalung auf die SB und die Fahrt- und Abwesenheitskosten verrechnen darf.
Danke schonmal für eure Hilfe kurz vorm Wochenende