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fristberechnung

Verfasst: 07.09.2020, 11:20
von grete
Hallo Ihr Lieben,

bin keine Refa und notiere Fristen nur selten.

Urteil Zustellung heute:

Tatbestandsberichtigungsantrag: Fristende 21.09.
Berufung: Fristablauf: 07.10.
BerufungsbegründUng: Fristablauf: 09.11.

Korrekt?

DANKE

Re: fristberechnung

Verfasst: 07.09.2020, 11:35
von grete
Hilft mir keiner? Ist gerade keine Kollegin da

Re: fristberechnung

Verfasst: 07.09.2020, 12:08
von Sylvia1964
Hallo Grete,
hier kann ich Dir nur empfehlen, Deine Fristnotierung von einem Anwalt/Anwältin in der Kanzlei gegenprüfen zu lassen, wenn keine Kollegin da ist, die dazu qualifiziert ist.
Haftungsrechtlich ist das erforderlich und du handelst verantwortungsvoll richtig, wenn Du das prüfen und abzeichnen lässt.

Re: fristberechnung

Verfasst: 07.09.2020, 12:12
von grete
Hallo Sylvia,

ja das werde ich auch noch. Aber soweit OK?
Wollte mich nur nicht blamieren.

DANKE :oops:

Re: fristberechnung

Verfasst: 07.09.2020, 12:29
von Sylvia1964
Grete,
nur Mut. :wink1 ;)
Ich sehe keinen Grund für eine Blamage, enthalte mich aber zum Tatbestandsberichtigungsantrag.

Re: fristberechnung

Verfasst: 07.09.2020, 12:31
von Anahid
Ja, ist korrekt Grete. Kannst Du so notieren. Aber dennoch immer die Fristen kontrollieren lassen, wie Sylvia ja schon geschrieben hat. :)

Re: fristberechnung

Verfasst: 07.09.2020, 12:31
von grete
Syliva,

DANKE. Der Tag ist gerettet :huepf