Hallo Ihr Lieben,
bin keine Refa und notiere Fristen nur selten.
Urteil Zustellung heute:
Tatbestandsberichtigungsantrag: Fristende 21.09.
Berufung: Fristablauf: 07.10.
BerufungsbegründUng: Fristablauf: 09.11.
Korrekt?
DANKE
fristberechnung
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Hallo Grete,
hier kann ich Dir nur empfehlen, Deine Fristnotierung von einem Anwalt/Anwältin in der Kanzlei gegenprüfen zu lassen, wenn keine Kollegin da ist, die dazu qualifiziert ist.
Haftungsrechtlich ist das erforderlich und du handelst verantwortungsvoll richtig, wenn Du das prüfen und abzeichnen lässt.
hier kann ich Dir nur empfehlen, Deine Fristnotierung von einem Anwalt/Anwältin in der Kanzlei gegenprüfen zu lassen, wenn keine Kollegin da ist, die dazu qualifiziert ist.
Haftungsrechtlich ist das erforderlich und du handelst verantwortungsvoll richtig, wenn Du das prüfen und abzeichnen lässt.
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Grete,
nur Mut.
Ich sehe keinen Grund für eine Blamage, enthalte mich aber zum Tatbestandsberichtigungsantrag.
nur Mut.
Ich sehe keinen Grund für eine Blamage, enthalte mich aber zum Tatbestandsberichtigungsantrag.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, ist korrekt Grete. Kannst Du so notieren. Aber dennoch immer die Fristen kontrollieren lassen, wie Sylvia ja schon geschrieben hat.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.