Hallo Ihr Lieben,
wir haben eine einstweilige Verfügung erwirkt und diese über den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Jetzt kommt vom Gericht die Aufforderung, den "Zustellnachweis zu übersenden, damit das Verfahren ordnungsgemäß abgerechnet werden kann".
Jetzt meine Frage: Die Postübergabeurkunde und die Zustellungsurkunde sind ja fest mit der einstw. Verfügung verbunden (mit Siegel). Muss ich dem Gericht den Original-Beschluss übersenden oder werden Kopien der Urkunden über die erfolgte Zustellung ausreichen? Wie handhabt Ihr so etwas?
das Rehlein
Zustellnachweis einstw. Verfügung im Original an das Gericht?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
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Fotokopie reicht.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11