Seite 1 von 1

Gericht irrt? SS.

Verfasst: 21.08.2020, 08:15
von loryglory
Hallo ihr Lieben,

wir haben auf unseren KFA einen Hinweis des Gerichts bekommen, welchem ich einige gegenteilige Entscheidungen gegenüberstellen möchte. Wie formuliert ihr solche Anliegen?

Ich hatte überlegt, lediglich
"wird unter Bezugnahme auf den gerichtlichen Hinweis vom X auf die Beschlüsse des X vom X Az. X [...] verwiesen."
in den Schriftsatz aufzunehmen und dann Kopien der entsprechenden Beschlüsse beizufügen?

Hat hier jemand Erfahrung mit solchen Situation? Muss es ggf. komplett ausformuliert werden?

Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe! :wink1

Re: Gericht irrt? SS.

Verfasst: 21.08.2020, 08:23
von Lämmchen
Ich würde das ausformulieren, damit auch klar ist, was Du eigentlich willst. Ich finde das hat auch was mit "guten Benehmen" zu tun, dass man jemandem nicht einfach irgendwelche Entscheidungen von die Nase haut nach dem Motto: Lies doch.

Re: Gericht irrt? SS.

Verfasst: 21.08.2020, 09:41
von mrsgoalkeeper
Lämmchen hat geschrieben:
21.08.2020, 08:23
Ich würde das ausformulieren, damit auch klar ist, was Du eigentlich willst. Ich finde das hat auch was mit "guten Benehmen" zu tun, dass man jemandem nicht einfach irgendwelche Entscheidungen von die Nase haut nach dem Motto: Lies doch.
:zustimm

Re: Gericht irrt? SS.

Verfasst: 22.08.2020, 16:03
von Rückkehrerin
Also: Ich hatte mal so einen Fall, da haben wir auch einfach verwiesen: Dann kam von Gericht zurück: Die müssten sich die Entscheidungen nicht heraussuchen und recherchieren. Wir hätten diese gefälligst mitzusenden.
Bin auch immer für das "Ausführliche" und immer schön mitsenden, damit sie weniger Arbeit haben und positiver besonnen sind :-)