Hallo,
wir wollen sofortige Beschwerde gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Kammergerichts einlegen. Bin mir nicht sicher an welches Gericht. Konnte hierzu nichts finden. Würde auf anhieb sagen, beim Bundesgerichtshof. Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus
sofortige Beschwerde gegen PKH-Beschluss des Kammergerichts
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Meiner Meinung nach kannst Du die Beschwerde auch beim Kammergericht einlegen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Die sofortige Beschwerde kann sowohl beim KG als auch beim BGH eingelegt werden, §§ 127 Abs. 2 Satz 2, 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO.
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