Frist zur Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung
Verfasst: 24.07.2020, 09:15
Guten Morgen,
Wir haben gerade eine Anspruchsbegründung bekommen. In der Verfügung des Gerichts steht nun folgendes: " Die beklagte Partei (unser Mdt.) hat auf das Klagevorbringen innerhalb von 3 Wochen ab Zustellung dieser Verfügung schriftlich zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will."
Das klingt jetzt für mich so, als wenn wir nur die Klageerwiderung fristgerecht bei Gericht einreichen müssten und dass es gleichzeitig quasi als Verteidigungsanzeige gilt. Geht das? Hatte so einen Fall noch nicht. Oder ist die Verfügung vllt. nur missverständlich formuliert?
Wie seht Ihr das?
Wir haben gerade eine Anspruchsbegründung bekommen. In der Verfügung des Gerichts steht nun folgendes: " Die beklagte Partei (unser Mdt.) hat auf das Klagevorbringen innerhalb von 3 Wochen ab Zustellung dieser Verfügung schriftlich zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will."
Das klingt jetzt für mich so, als wenn wir nur die Klageerwiderung fristgerecht bei Gericht einreichen müssten und dass es gleichzeitig quasi als Verteidigungsanzeige gilt. Geht das? Hatte so einen Fall noch nicht. Oder ist die Verfügung vllt. nur missverständlich formuliert?
Wie seht Ihr das?