Zahlungen vom G in RN berücksichtigen

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Leoma
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#1

22.07.2020, 09:56

Hallo :)

Ich habe hier eine Zwangsvollstreckungsakte, in der der G zweimal über den Drittschuldner Zahlungen geleistet hat. Nur weiß ich nicht, wie ich diese in der RN berücksichtigen kann?

P.S.: Benutze RA-Micro

Bitte helft mir! QQ

Leoma
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#2

22.07.2020, 10:18

Sorry ich stehe auf dem Schlauch, was ist RN?
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Soenny
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#3

22.07.2020, 10:25

Heißt sicher Rechnung :lol:
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#4

22.07.2020, 10:39

Soenny hat geschrieben:
22.07.2020, 10:25
Heißt sicher Rechnung :lol:
Hab ich auch überlegt, wobei das ja eigentlich RG ist.

Also wenn die Rechnung gemeint ist, und die Zahlungen auf Gebühren verrechnet wurden, dann musst du auf jeden Fall prüfen, ob die Zahlungen auf die Gebühren und Kosten netto/brutto erfolgt sind. Dann einfach in der Rechnung (bei der Übersicht) als Zahlung durch Drittschuldner angeben und vom Rechnungsbetrag abziehen. Wenn Euer Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und vom Drittschuldner durch die zwei Zahlungen alles an Euren Gebühren bezahlt wurde, dann muss 0,00 EUR am Ende rauskommen. Wenn Euer Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann muss am Ende die MwSt noch dastehen die Euer Mandant zu tragen hat. Sofern Fremdgeld noch vorhanden ist (nach Abzug Eurer Gebühren) und Euer Mandant die MwSt tragen muss, könnt Ihr das ggfs. gleich verrechnen, wenn der Mdt. damit einverstanden ist.

Aber da du in der Ausbildung bist, sollte Dich hier Dein Ausbilder unterstützen.
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