Umwandlung des Freistellunganspruches

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Gast

#1

03.05.2006, 15:24

Hallo,

wie wandelt ihr in der Praxis den Freistellungsanspruch (Honoraranspruch des angerechneten Teils der Geschäftsgebühr, der im Urteil festgesetzt wird) in einen Zahlungsanspruch um.

Wir haben bislang Antrag nach § 887 gestellt.

Jetzt kommt die erste Richterin die sich querstellt, sie schreibt, dass aus dem Antrag nicht ersichtlich ist, welcher Antrag nach § 887 ZPO gestellt wird (Abs. 1 oder 2). "Der gestellte Antrag beinhaltet eine Änderung des ursprünglich gestellten Freistellungsantrages in einen Zahlungsantrag". Sie bittet um Überprüfung.

Kann mir da jemand weiterhelfen???

LG nisha
Andreas

#2

03.05.2006, 15:42

Hallo nisha,

das ist eine mir völlig unbekannte Situation... wir klagen den Betrag immer direkt als Zahlungsanspruch ein, nicht als Freistellungsanspruch, und stehen daher gar nicht vor dem Problem.

Irgendwie hab ich allerdings Schwierigkeiten damit, das überhaupt unter den 887 einzuordnen.

Um den kleinen Dienstweg zu gehen :

Ich würde entweder mit der Richterin telefonieren oder, wenn du das nicht willst, mal bei einem / einer Rechtspfleger/in nachfragen, die normalerweise immer sehr hilfsbereit sind.

Vielleicht meldet sich ja aber noch jemand hier, der's spontan weiß :wink:
Gast

#3

03.05.2006, 16:10

Hallo Andreas,

das Telefonieren mit der Richterin hab ich schon versucht... Sehr unfreundliche Person.

Hoffe, dass sich noch jemand meldet, der mir weiterhelfen kann ??!

nisha
Andreas

#4

03.05.2006, 16:56

Was sagen denn die RAe dazu - keiner ne Idee, oder noch nicht gefragt ?

Ich würde trotzdem mal mit nem RPfl. sprechen :wink:
Gast

#5

04.05.2006, 11:26

Hallo,

die RAe haben da nicht wirklich den Plan. Hoffe ja immer noch auf Hilfe von hier...

LG nisha
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wifey
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#6

04.05.2006, 13:57

Wie wär's mit dieser Frage im Rechtspflegerforum?
:duckrenn
Viele Grüße

ich
Andreas

#7

04.05.2006, 16:08

Genau:

www.rechtspflegerforum.de -> unser Mitglied Johannsen hier ist dort Admin.

Da findet sich bestimmt ne brauchbare Antwort :D
Gast

#8

04.05.2006, 16:49

Hallo,

habs heute Mittag da rein gesetzt. Bis jetzt hab ich noch keine Antwort...

Bin mal gespannt.

LG nisha
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