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Fristverlängerungsantrag an das falsche Gericht

Verfasst: 07.07.2020, 12:15
von RefaJBC2015
Hallo,

ich habe versehentlich den Fristverlängerungsantrag an das falsche Gericht geschickt. Das falsche Gericht hat den Schriftsatz weitergeleitet allerdings ist dieser nach Fristablauf eingegangen. Habe bereits online recherchiert. Es gibt Rechtssprechungen die besagen, dass unbedingt Wiedereinsetzung in den vorheringen Stand beantragt werden muss. Da das Gericht nicht verpflichtet ist, hierfür die Verantwortung für die fristgerechte Zustellung zu tragen. Allerdings hatte mit mein Chef in der Ausblidung mal gesagt, dass es eigentlich egal ist bei welchem Gericht man einen Schriftsatz zustellt solange der Schriftsatz fristgerecht bei irgendeiner deutschen Behörde eingeht ist die Frist gewahrt ...habe hierzu allerdings garnichts gefunden. Kennt sich da jemand vielleicht aus?

Vielen Dank im Voraus.

Re: Fristverlängerungsantrag an das falsche Gericht

Verfasst: 07.07.2020, 12:43
von Soenny
Dazu gibt es zig Entscheidungen. Keine Amtshaftung, der RA haftet in solchen Fällen. Z.B. hier zu lesen:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 81464.html

oder hier

https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/de ... ag-3130819

Re: Fristverlängerungsantrag an das falsche Gericht

Verfasst: 07.07.2020, 13:36
von paralegal6
Öh, das wäre mir auch neu, dass es an irgendein Gericht kann.
War es denn ne Notftist oder wurde Verspätung gerügt? Doof gelaufen!

Re: Fristverlängerungsantrag an das falsche Gericht

Verfasst: 07.07.2020, 14:30
von Forienobrigitte
Soenny hat geschrieben:
07.07.2020, 12:43
Dazu gibt es zig Entscheidungen. Keine Amtshaftung, der RA haftet in solchen Fällen. Z.B. hier zu lesen:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 81464.html

oder hier

https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/de ... ag-3130819

Das finde ich super spannend. Danke für die Links. Ich hatte einen ähnlichen Fall.

Re: Fristverlängerungsantrag an das falsche Gericht

Verfasst: 13.07.2020, 14:44
von Andy66
Ich kann mich ganz düster auch daran erinnern, vor langer Zeit gehört zu haben, man könne Schriftsätze überall einreichen. Allerdings war es meiner Erinnerung nach so, dass die Frist nur gewahrt war, wenn das Schriftstück fristgerecht an der richtigen Stelle ankam. Und weil man ja keinerlei Einfluss darauf hat, ob und wann das Dokument tatsächlich weitergeleitet wird, halte ich es für hoch riskant, sowas zu versuchen.