SW bei VU mit Regulierung durch Vollkasko

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Muschel
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#1

23.06.2020, 14:36

Hallo, ich bin gerade am Überlegen, ob ich beim SW zur Abrechnung mit der gegenerischen Haftpflichtversicherung auch den Teil berücksichtigen kann, der durch die Vollkaskoversicherung unserer Mandantin gezahlt wurde, nachdem die Bearbeitung durch die Gegenseite solange gedauert hat.

Wir haben die Kaskoversicherung angeschrieben, mitgeteilt das unsere Mandantin den Unfall nicht verschuldet hat, das Kfz nach den Vorgaben des SV repariert wurde und um Übernahme der Reparaturkosten gebeten, da die Haftpfichtversicherer noch nicht reguliert hat.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Feldhamster
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#2

23.06.2020, 16:29

Soweit ich weiß, fordern die Vollkaskoversicherungen die gezahlten Beträge von der Haftpflichtversicherung zurück, daher würde den SW nehmen, den die Haftpflichtversicherung komplett gezahlt hat, also die Summe aus x an den Mandanten, y an die Vollkasko und ggf z an den SV, falls die SV-Gebühren dort direkt hin ausgeglichen worden sind.
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Adora Belle
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#3

23.06.2020, 17:32

Mit dem internen Ausgleich zwischen den Versicherungen nach Forderungsübergang hat der RA aber nichts zu tun. Die Haftpflicht schuldet die RA-Kosten nur aus dem Regulierungswert. Wenn der Mandant die Korrespondenz mit der eigenen Kasko auch dem RA überträgt, dann muss er die dafür anfallende Vergütung selbst tragen.

Allerdings besteht ggf ein Anspruch auf Ersatz des Höherstufungsschadens.
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