Hallo zusammen,
wir sind hier gerade unterschiedlicher Meinung, daher stelle ich die Frage mal hier und bin auf die Antwort(en) gespannt
Im Arbeitsvertrag steht, dass 13. Gehalt gesplittet ist in Urlaubsgeld zum 30.06. und Weihnachtsgeld zum 30.11. MA möchte kündigen zum 31.07.2020. Im Arbeitsvertrag steht "Anspruch besteht nur, wenn MA zum 15. des Fälligkeitsmonats in ungekündigter Anstellung ist". Nun die Gretchenfrage: Hat MA bei Kündigung NACH dem 15.06. Anspruch auf das Urlaubsgeld? Ich meine aufgrund Klausel im Vertrag ja, Chef sieht das anders …
Was meint Ihr?
Arbeitsrecht - Kündigung durch MA
- Sputnik85
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Ich meine, das riecht irgendwie nach Rechtsberatung...
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
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- jojo
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Und kann aufgrund des Sachverhaltes auch nicht beantwortet werden...
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- Anahid
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Dieses Forum ist für fachspezifische Fragen, richtig; aber nicht für Rechtsberatung. Und Deine Frage fällt definitiv in den Bereich Rechtsberatung. Das Bestehen und Nichtbestehen von Rechtsansprüchen ist in diesem Forum nicht zu klären. Tut mir leid. Aber Eure Uneinigkeit müsst Ihr selbst durch Urteile etc. aus dem Weg schaffen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- jojo
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Und die entscheidende Info ist bisher auch noch nicht gekommen..
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- Anahid
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Naja, ich weiß jetzt nicht wirklich, welche Info Du da noch brauchst Jojo. Eigentlich gibt es zwei Möglichkeiten und ich denke, die eine vertritt Sunmove und die andere ihr Chef:
Variante 1: Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 15.06., aber vor dem 15.07. = kein Anspruch auf Urlaubsgeld, da das Arbeitsverhältnis zum 15.07. bereits gekündigt war und somit der Arbeitnehmer nicht mehr, entsprechend des Vertrags "in ungekündigter Anstellung" ist oder
Variante 2: Kündigung wie oben aber Anspruch auf Urlaubsgeld besteht, da das Arbeitsverhältnis erst nach dem 15.07. endet.
Welche der beiden Varianten hier zutrifft oder nicht, ist aber hier nicht zu klären, da das Rechtsberatung wäre. Dafür gibt es Literatur und Rechtsprechung, die entweder Sunmove selbst oder ihr Chef raussuchen muss.
Variante 1: Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 15.06., aber vor dem 15.07. = kein Anspruch auf Urlaubsgeld, da das Arbeitsverhältnis zum 15.07. bereits gekündigt war und somit der Arbeitnehmer nicht mehr, entsprechend des Vertrags "in ungekündigter Anstellung" ist oder
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- jojo
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Und das alles hängt ab von der ? Trommelwirbel: Kündigungsfrist
Wie soll man die Frage ohne beantworten können ?
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- Soenny
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Deshalb
http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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