Formerfordernis einer Unterschrift

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Juliane1985
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#1

13.05.2020, 10:49

Hallöchen,

ich habe eine Akte auf dem Tisch mit der Aufgabe, dass ich Anforderungen an einer Unterschrift für eine zivilgerichtliche Klage (mit aktueller Rechtsprechung) recherchieren soll.

Folgender Fall:

GS ist eine RA mbH und hat Klage eingereicht. Nach der Klageschrift steht nur

RA mbH
Wellenunterschrift (wirklich nur eine Welle!)
Rechtsanwalt

Kein konkreter Name oder der Gleichen …

Ich habe schon ein bisschen recherchiert, nur leider habe ich bislang noch keine passende Rechtsprechung gefunden. Ich bin der Meinung, dass das unwirksam ist, da nicht zum Ausdruck kommt, welcher Unterzeichner von der RA mbH nun die volle Verantwortung von diesem Schriftsatz übernimmt …

Kann mir jemand helfen? Oder einen Tipp geben? Oder liege ich komplett falsch ?

LG Juliane
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
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Anahid
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#2

13.05.2020, 11:22

Eine Unterschrift muss nicht leserlich sein.Hier ist ein ganz guter Aufsatz dazu.
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AliceImWunderland
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#3

13.05.2020, 11:25

Sofern Ihr die NJW im Büro habt, hätte ich hier ein paar Stellen, wo du recherchieren könntest:

NJW 1997, 3380, 3381
NJW 1985, 1227
NJW 1975, 1704
NJW 1992, 243
NJW 2000, 607, 608
NJW 1982, 1467
NJW 1993, 3079
BGH, Beschluss vom 13.06.2017 - XI ZB 25/16

Das müsste dir helfen.
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Juliane1985
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#4

13.05.2020, 11:28

ok, erstmal danke. Aber muss nicht direkt der Rechtsanwalt bezeichnet sein? Es kann ja halt dann jeder von der RA mbH gemeint sein...

zBsp

RA mbH
Wellenunterschrift
M. Müller <--- so halt
Rechtsanwalt
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Juliane1985
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#5

13.05.2020, 11:28

Oje NJW haben wir nicht ...
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AliceImWunderland
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#6

13.05.2020, 11:43

Juliane1985 hat geschrieben:
13.05.2020, 11:28
Oje NJW haben wir nicht ...
Dann müsste dir die unten aufgeführte BGH Entscheidung helfen können. Dort geht es um eine Unterschrift eines namentlich nicht bezeichneten Rechtsanwalts in einer Anwaltssozietät.
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