Streitwertfestsetzung „bis zu“
Verfasst: 12.05.2020, 11:41
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe einen Beschluss erhalten wo es heißt „Der Streitwert wird auf bis zu 15.000,00€ festgesetzt“. Nach meiner Prüfung komme ich auf genau 15.140,80€. Wie gehe ich jetzt weiter vor ? Einen Gebührensprung gibt es hier nicht aber mit welchem Wert mache ich das Kostenfestsetzungsverfahren?
Vielen Dank vorab!
ich habe einen Beschluss erhalten wo es heißt „Der Streitwert wird auf bis zu 15.000,00€ festgesetzt“. Nach meiner Prüfung komme ich auf genau 15.140,80€. Wie gehe ich jetzt weiter vor ? Einen Gebührensprung gibt es hier nicht aber mit welchem Wert mache ich das Kostenfestsetzungsverfahren?
Vielen Dank vorab!