Streitwertfestsetzung „bis zu“

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Sabrinchen2009
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#1

12.05.2020, 11:41

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe einen Beschluss erhalten wo es heißt „Der Streitwert wird auf bis zu 15.000,00€ festgesetzt“. Nach meiner Prüfung komme ich auf genau 15.140,80€. Wie gehe ich jetzt weiter vor ? Einen Gebührensprung gibt es hier nicht aber mit welchem Wert mache ich das Kostenfestsetzungsverfahren?

Vielen Dank vorab! :)
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Anahid
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#2

12.05.2020, 12:25

Ich würde 14.999,99 € nehmen. :teufel

Da es keinen Gebührensprung gibt, kannst Du doch nehmen was Du willst.
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Tigerle
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#3

13.05.2020, 08:43

Da kein Gebührensprung vorhanden ist, würde ich wie vom Gericht angegeben, mit dem Wert 15.000,00 EUR rechnen und den Gegenstandswert wie vom Gericht auch "bis zu 15.000,00 EUR" benennen. Falls Du den von Dir berechneten Wert nimmst, kannst sonst damit rechnen - auch wenn kein Sprung enthalten ist - dass die Gegenseite meckert.
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