Pflichtteilsanspruch (Erbe) geltend machen??

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Gast

#1

03.05.2006, 10:34

also, der vater von ner freundin von mir lebte in der türkai. Sie ist das uneheliche kind, was hier in Deutschland groß geworden ist. er ist als sie klein war abgehauen zurück in die T.
hat ihn dann vor 6 jahren oder so mal für 2 stunden getroffen.

er ist nun vor 4 jahren gestorben. hat in der T. eine frau hinterlassen und 3 kinder.

jetzt meine frage: kann sie JETZT noch ihren pflichtteilsanspruch geltend machen gegenüber den anderen erben?
Tigra
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#2

03.05.2006, 13:47

kommt drauf an, wann sie davon kenntnis erlangt hat!

LG
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Gast

#3

03.05.2006, 14:13

also hier in germany verjähren erbschaftsdinge nach 30 jahren. aber gilt da net das türkische recht?
cerreto
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#4

04.05.2006, 10:29

Pflichtteilsansprüche verjähren in drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls bzw. nach 30 Jahren ohne Rücksicht auf die Kenntnis.

Fraglich ist allerdings - wie oben geschrieben - ob deutsches Recht überhaupt Anwendung findet.
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#5

04.05.2006, 13:53

ich würde mal ganz stark auf türkisches Recht tippen, da er ja in der Türkei gelebt hat und dort verstorben ist.
Viele Grüße

ich
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