Unterschrift Syndikusrechtsanwalt

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#1

04.05.2020, 17:05

Hallo zusammen,

eine Frage, ich arbeite bald als Syndikusrechtsanwalt in einem Unternehmen. Kann mir jemand sagen was genau ich bei dem Schreiben von Briefen bzgl. der Unterschrift beachten muss?

Kann ich rechtswirksam Briefe unterschreiben? Muss ich da etwas davor schreiben z.B "i.V." -> habe ich durch die Zeichnungsbefugnis eine Vollmacht oder darf ich einfach so also mit "syndikusrechtsanwalt + Name" unterschreiben? :kopfkratz

Danke euch
samsara
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#2

05.05.2020, 08:27

Unsere Juristin im Unternehmen unterzeichnet so:

i.A.

Name
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Rechtsabteilung

Inwieweit Du rechtswirksam Briefe unterschreiben darfst ist davon abhängig, welche Vollmacht Du von der Geschäftsleitung erhälst.
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icerose
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#3

05.05.2020, 08:50

Meine RAin unterschreibt ihre Sachen (in der Sydikustätigkeit) mit Name und "Juristin".
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
samsara
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#4

05.05.2020, 09:09

Sh. auch § 46 a Abs. 4 Nr. 2 BRAO
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#5

06.05.2020, 09:47

Danke euch.
samsara hat geschrieben:
05.05.2020, 09:09
Sh. auch § 46 a Abs. 4 Nr. 2 BRAO
aber das betrifft doch nur die zulassung...
samsara
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#6

06.05.2020, 10:49

Ziffer 3. abweichend von § 12 Absatz 4 die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)" oder "Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)" auszuüben ist.
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