Klagerücknahme oder Rubrumsänderung?

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Muschel
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#1

30.04.2020, 12:25

Hallo, wir haben Klage eingereicht, diese ist aber noch nicht rechtskräftig.
Meiner Chefin ist jetzt aufgefallen, dass sie einen Fehler bei dem Verteter der KG gemacht hat. Dieser hat sich geändert.

Da die Klage ja noch nicht zugestellt wurde kann ich dass irgendwie berichtigen oder muss die Klage zurückgenommen werden?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Anahid
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#2

30.04.2020, 12:27

Die Klage muss bei einer Berichtigung des Rubrums nicht zurückgenommen werden. Hier werden ja nur die Vertreter berichtigt. Die KG ist ja nach Deinen Angaben richtig benannt. Habt Ihr denn die Vertreter nicht persönlich auch verklagt?
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jojo
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#3

30.04.2020, 12:32

In dem Fall sehe ich da auch keine Notwendigkeit. Ausser natürlich der persönlichen Inanspruchnahme des Komplementärs. Aber ich denke, auch bei einem Wechsel wird es schon der richtige sein.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Muschel
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#4

30.04.2020, 12:44

Als Beklagte haben wir angegeben: ........Vermögens- GmbH & Co., Vermögensverwaltung KG, vertreten durch (jetzt hat meine Chefin die ehemalige Hausverwaltung beannt)

Bis KG ist alles richtig, nur der Vertreter nicht. Handelsregisterauszug neu hat gezeigt, KG vertreten durch eine mbH und diese dann du den GF.
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icerose
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#5

30.04.2020, 13:03

Das ist aus meiner Sicht kein Problem. Es kommt auch gar nicht so selten vor, dass man einen Titel erwirkt und sich im Laufe der Zeit der gesetztliche Vertreter ändert. Da braucht es auch keinen neuen Titel.

Aber wenn ihr das unbedingt richtig haben wollt, reicht ein gewöhnlicher Schriftsatz mit der korrekten Bezeichnung der Vertretungsverhältnisse der Klägerin. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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