Guten Morgen Ihr Lieben
ich bräuchte dann mal eure Hilfe. Wir haben Post von einem Inkasso-Büro erhalten, die die Roland vertritt und uns in einer Sache von 2010 anschreibt, die wir 2011 abgelegt haben. Bis auf die Rechnungen ist die Handakte schon vernichtet. Das Inkasso-Büro möchte die damals erwirkten KFBs nach § 727 ZPO auf die Roland (damals noch HDI) als Rechtsnachfolgerin umschreiben lassen und fordert von uns, dass wir alle durch die RSV an uns getätigten und von uns sodann weitergeleiteten Kosten in öffentlich beglaubigter Form bestätigen. Wisst Ihr wie das gehen soll? Hat das vielleicht schon jemand gehabt? Ich bin etwas ratlos
Außerdem kann ich aus dem Aktenkonto erkennen, dass hier eine Selbstbeteiligung vereinbart war, die der Mandant auch gezahlt hat. Dementsprechend bin ich mir auch gar nicht so sicher, ob wegen des Quotenvorrechts die Ansprüche aus den KFBs komplett der RSV zustehen. Soweit ich das erkennen kann muss es sich zum einen um einen KFB zum Hauptverfahren handeln und um einen bezüglich der ZV (§788).
Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte
Einen schönen Tag wünsche ich euch noch.
Umschreibung Titel auf RSV
- Anahid
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Öffentlich beglaubigte Form heißt: notariell. Du müsstest also quasi die Zahlungen angeben und dann müsste ein Notar bestätigen, dann diese Angaben von Euch sind (so verstehe ich das zumindest). Fragt sich, wer denn die Kosten für diesen Salmon trägt. Da würde ich erst einmal eine Bestätigung einholen, dass die Kosten die RSV trägt.
Die Zahlung von 150,00 € gibst Du entsprechend nicht an. Ist ja keine Zahlung, die die RSV geleistet hat. Wie die das dann mit der Titelumschreibung hinbekommt, soll ja nicht Dein Problem sein.
Die Zahlung von 150,00 € gibst Du entsprechend nicht an. Ist ja keine Zahlung, die die RSV geleistet hat. Wie die das dann mit der Titelumschreibung hinbekommt, soll ja nicht Dein Problem sein.
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Also bei mir wär die Akte nicht mehr da, wenn ich sie 2011 abgelegt hab.
Ach ich les grad, bei Euch auch nicht. Na also - Rechnungsabschriften an die RSV, und das wars. Es ist nicht Eure Aufgabe, der RSV zur Vollstreckbarkeit ihrer Titel zu verhelfen.
Ach ich les grad, bei Euch auch nicht. Na also - Rechnungsabschriften an die RSV, und das wars. Es ist nicht Eure Aufgabe, der RSV zur Vollstreckbarkeit ihrer Titel zu verhelfen.