PKH nach Klagezustellung
Verfasst: 25.03.2020, 13:10
Hallo
Ich habe den Auftrag bekommen, herauszufinden, ob es möglich ist, nach Klageerhebung und Zustellung noch Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wir sind Klägervertreter und die Gerichtskosten wurden von unserer Mandantin bereits eingezahlt.
Ich habe bisher nur herausgefunden, dass Kosten, die vor der Antragstellung entstanden sind, nicht erstattet werden.
Wie seht ihr das?
Danke und viele Grüße
Ich habe den Auftrag bekommen, herauszufinden, ob es möglich ist, nach Klageerhebung und Zustellung noch Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wir sind Klägervertreter und die Gerichtskosten wurden von unserer Mandantin bereits eingezahlt.
Ich habe bisher nur herausgefunden, dass Kosten, die vor der Antragstellung entstanden sind, nicht erstattet werden.
Wie seht ihr das?
Danke und viele Grüße