Deckungsanfrage versehentlich für außergerichtliche Tätigkeit angefragt

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Hilfereno
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#1

25.03.2020, 10:58

Hallo,

es ging um einen RA-Wechsel. Die Mandanten waren nicht zufrieden mit ihrem RA und wollten zu uns wechseln. Hatte vom RS noch keine Schadennummer, also musste ich das über Deckungsanfrage laufen lassen. (Per Drebis)

Wir haben ein Schreiben zugefügt, welches alles erklärt, auch dass es schon anhängig ist.

Aber habe beim Formular versehentlich nicht für das gerichtliche Verfahren Deckungszusage angefragt, sondern außergerichtlich, dass ist aber ja schon lange vorbei.

Muss ich da jetzt extra anrufen o. Ä. oder sollten die das selber sehen? Im Schreiben steht ja alles drin. Nicht das es deswegen unnötig Ärger gibt :panik
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Mileena
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#2

25.03.2020, 15:00

Das ist mir auch schon mal passiert, ich habe dann (bei Drebis) in der aktuellen Akte auf Freie Korrespondenz geklickt und hierüber mitgeteilt, dass es sich um ein Klageverfahren, nicht außergerichtliches Verfahren, handelt.

Wenn sie es nicht kapieren, hilft auch ein Anruf :)
:katze2
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