Schriftliche Verwarnung der Bundesstadt Bonn vor Zustellung des Bußgeldbescheides überwiesen

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Jefferson
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#1

14.03.2020, 16:30

Die Überweisung von 10€ erfolgte am 09.03.2020 und der Bußgeldbescheid wurde am 12.03.2020 zugestellt.

Die Schriftliche Verwarnung wurde am 21.01.2020 geschrieben und von der Stadt abgeschickt.

Ist man nun verpflichtet den Bußgeldbescheid und die zusätlichen Kosten in Höhe von 25€ + 3€ Auslagen zu zahlen?

Man hat zwar die 10€ nicht fristgerecht gezahlt aber vor Eingang des Bußgeldbescheides.

Ist hier ein einfaches Schreiben mit Kontoauszug ausreichend um den Bescheid aufzuheben? Sollte man Einspruch einlegen oder die 38,50€ (Bußgeldbescheid), also 28,50€ in dem Fall hinterher überweisen?
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Soenny
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#2

14.03.2020, 20:42

:sorry das ist laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung Bild

Deshalb :closed


http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8

:thx
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