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Muschel
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#1
12.03.2020, 15:21
Meine Frage steht bereits oben. Ich hatte sowas bisher noch nie, daher bin ich mir unsicher, ob ich in der Berufungsschrift die Streithelfer mit angeben muss.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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samsara
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#2
12.03.2020, 15:24
Ich habe gerade eine auf dem Tisch. Wir sind Streithelfer und wurden in der Berufungsschrift auch angegeben.
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Muschel
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#3
12.03.2020, 15:26
Also sicherheitshalber mit angeben? Ich kann dazu leider nix finden.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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samsara
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#4
12.03.2020, 16:01
Kann ja eigentlich nichts passieren, wenn Du sie mit angibst, oder?
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Feldhamster
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#5
12.03.2020, 21:35
Was eine Berufungsschrift enthalten muss, steht in § 519 ZPO. Alles andere kann man angeben.