Bei Berufungsschrift Streithelfer mit benennen?

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Muschel
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#1

12.03.2020, 15:21

Meine Frage steht bereits oben. Ich hatte sowas bisher noch nie, daher bin ich mir unsicher, ob ich in der Berufungsschrift die Streithelfer mit angeben muss. :kopfkratz
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
samsara
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#2

12.03.2020, 15:24

Ich habe gerade eine auf dem Tisch. Wir sind Streithelfer und wurden in der Berufungsschrift auch angegeben.
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Muschel
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#3

12.03.2020, 15:26

Also sicherheitshalber mit angeben? Ich kann dazu leider nix finden. :-(
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#4

12.03.2020, 16:01

Kann ja eigentlich nichts passieren, wenn Du sie mit angibst, oder?
Feldhamster
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#5

12.03.2020, 21:35

Was eine Berufungsschrift enthalten muss, steht in § 519 ZPO. Alles andere kann man angeben.
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