Dringend! Muster Antrag Ordnungsgeldfestsetzung

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
Melanie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 14.04.2006, 15:35
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Irgendwo in Schleswig-Holstein

#1

09.03.2020, 10:12

Hallo,
habe hier zum Thema Ordnungsgeldfestsetzungsantrag kaum was gefunden. Ich benötige dringend ein Muster für einen Ordnungsgeldantrag.

Hintergrund:
Im Rahmen des Verfahrens gem. GewSchG erging ein gerichtlicher Vergleich und parallel dazu ein Beschluss auf Ordnungsgeldandrohung. Jetzt muss ich einen Antrag auf Festsetzung des Ordnungsgeldes stellen. Wer kann helfen?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3581
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#2

09.03.2020, 10:24

Du schreibst einfach an das Gericht, dass der Gegner seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist trotz Aufforderung und aus diesem Grund Zwangsgeldfestsetzung beantragt wird. Zum Nachweis Aufforderungsschreiben dazu. Und gleich die entsprechende vollstreckbare Ausfertigung mit Zustellnachweis beantragen.
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#3

09.03.2020, 10:30

Bild
Benutzeravatar
Melanie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 14.04.2006, 15:35
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Irgendwo in Schleswig-Holstein

#4

09.03.2020, 11:05

@sh161:Kann der Antrag nicht allgemeiner gestellt werden?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#5

09.03.2020, 11:18

Wie willst du den Antrag denn allgemeiner formulieren? Ich wüsste jetzt nicht, was man da weglassen/vereinfachen kann. :kopfkratz
An der Begründung kannst du natürlich noch etwas herumfeilen.
Bild
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3591
Registriert: 06.03.2019, 15:27
Beruf: Rechtspfleger
Wohnort: Schleswig-Holstein

#6

09.03.2020, 12:11

Tigerle hat geschrieben:
09.03.2020, 10:24
Du schreibst einfach an das Gericht, dass der Gegner seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist trotz Aufforderung und aus diesem Grund Zwangsgeldfestsetzung beantragt wird. Zum Nachweis Aufforderungsschreiben dazu. Und gleich die entsprechende vollstreckbare Ausfertigung mit Zustellnachweis beantragen.
Hier geht es um die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Dieses wird - im Gegensatz zum Zwangsgeld - von Amts wegen vollstreckt, sodass von einem etwaigen stattgebenden Beschluss keine vollstreckbare Ausfertigung erteilt wird.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3581
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#7

09.03.2020, 12:25

Husky98 hat geschrieben:
09.03.2020, 12:11
Tigerle hat geschrieben:
09.03.2020, 10:24
Du schreibst einfach an das Gericht, dass der Gegner seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist trotz Aufforderung und aus diesem Grund Zwangsgeldfestsetzung beantragt wird. Zum Nachweis Aufforderungsschreiben dazu. Und gleich die entsprechende vollstreckbare Ausfertigung mit Zustellnachweis beantragen.
Hier geht es um die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Dieses wird - im Gegensatz zum Zwangsgeld - von Amts wegen vollstreckt, sodass von einem etwaigen stattgebenden Beschluss keine vollstreckbare Ausfertigung erteilt wird.
Danke für den Hinweis :patsch das habe ich überlesen
Antworten