Hallo,
habe hier zum Thema Ordnungsgeldfestsetzungsantrag kaum was gefunden. Ich benötige dringend ein Muster für einen Ordnungsgeldantrag.
Hintergrund:
Im Rahmen des Verfahrens gem. GewSchG erging ein gerichtlicher Vergleich und parallel dazu ein Beschluss auf Ordnungsgeldandrohung. Jetzt muss ich einen Antrag auf Festsetzung des Ordnungsgeldes stellen. Wer kann helfen?
Dringend! Muster Antrag Ordnungsgeldfestsetzung
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3581
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Du schreibst einfach an das Gericht, dass der Gegner seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist trotz Aufforderung und aus diesem Grund Zwangsgeldfestsetzung beantragt wird. Zum Nachweis Aufforderungsschreiben dazu. Und gleich die entsprechende vollstreckbare Ausfertigung mit Zustellnachweis beantragen.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3591
- Registriert: 06.03.2019, 15:27
- Beruf: Rechtspfleger
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Hier geht es um die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Dieses wird - im Gegensatz zum Zwangsgeld - von Amts wegen vollstreckt, sodass von einem etwaigen stattgebenden Beschluss keine vollstreckbare Ausfertigung erteilt wird.Tigerle hat geschrieben: ↑09.03.2020, 10:24Du schreibst einfach an das Gericht, dass der Gegner seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist trotz Aufforderung und aus diesem Grund Zwangsgeldfestsetzung beantragt wird. Zum Nachweis Aufforderungsschreiben dazu. Und gleich die entsprechende vollstreckbare Ausfertigung mit Zustellnachweis beantragen.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3581
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Danke für den Hinweis das habe ich überlesenHusky98 hat geschrieben: ↑09.03.2020, 12:11Hier geht es um die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Dieses wird - im Gegensatz zum Zwangsgeld - von Amts wegen vollstreckt, sodass von einem etwaigen stattgebenden Beschluss keine vollstreckbare Ausfertigung erteilt wird.Tigerle hat geschrieben: ↑09.03.2020, 10:24Du schreibst einfach an das Gericht, dass der Gegner seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist trotz Aufforderung und aus diesem Grund Zwangsgeldfestsetzung beantragt wird. Zum Nachweis Aufforderungsschreiben dazu. Und gleich die entsprechende vollstreckbare Ausfertigung mit Zustellnachweis beantragen.