Guten Morgen zusammen,
könnt ihr mir hier helfen?
Dem Mandanten wurde der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe beim Verwaltungsgericht abgelehnt. Lt. Beschluss ist diese Entscheidung unanfechtbar.
Gibt es hier kein Rechtsmittel?
Ist ein Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen die Ablehung beim Oberverwaltungsgericht möglich?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen Versagung Prozesskostenhilfe Verwaltungsgericht
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe verneint, kan der Beschluss nicht mit der Beschwerde angefochten werden (146 Abs. 2 VwGO). Auch ein Antrag auf Zulassung der Beschwerde ist nicht statthaft.
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