Wann muss Bevollmächtigung der Gegenseite nachgewiesen werden?

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Melanie
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#1

20.02.2020, 08:59

Hallo,
habe da gerade folgendes Problem. Wann genau ist der RA verpflichtet, seine Bevollmächtigung durch Vorlage der Vollmacht bei der Gegenseite (nicht beim Gericht!) nachzuweisen. Wo kann ich das nachlesen? Konnte in BORA und BRAO nichts finden.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#2

20.02.2020, 09:10

Insbesondere bei einseitigen Rechtsgeschäften, zum Beispiel Kündigungen (§ 174 BGB).
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Anahid
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#3

20.02.2020, 13:28

Und wenn er Gelder der Gegenseite einziehen will (Inkassovollmacht).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Melanie
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#4

20.02.2020, 14:15

Vielen lieben Dank
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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