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Melanie
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#1
20.02.2020, 08:59
Hallo,
habe da gerade folgendes Problem. Wann genau ist der RA verpflichtet, seine Bevollmächtigung durch Vorlage der Vollmacht bei der Gegenseite (nicht beim Gericht!) nachzuweisen. Wo kann ich das nachlesen? Konnte in BORA und BRAO nichts finden.
Viele Grüße
Melanie :pcwink
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Husky98
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#2
20.02.2020, 09:10
Insbesondere bei einseitigen Rechtsgeschäften, zum Beispiel Kündigungen (§ 174 BGB).
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Anahid
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#3
20.02.2020, 13:28
Und wenn er Gelder der Gegenseite einziehen will (Inkassovollmacht).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Melanie
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#4
20.02.2020, 14:15
Vielen lieben Dank
Viele Grüße
Melanie :pcwink