Gehaltserhöhung - wie viel mehr kann man angeben?

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Linda20032
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#1

08.02.2020, 11:06

Hallo zusammen,

ich habe vor, demnächst mal nach einer Gehaltserhöhung zu fragen. Ich habe aber absolut keine Ahnung, wie viel man da verlangen kann. Habt Ihr Tipps für mich?

Ich bin jetzt seit 7 Jahren im Notariat beschäftigt. Vor meinem Mutterschutz war ich bereits 10 Jahre lang im Notariat tätig. Am Anfang musste ich mich natürlich wieder einarbeiten. Am Anfang hat auch noch eine Kollegin mitgeholfen. Aber seit 6 Jahren bearbeite ich (fast) alle Vorgänge alleine. Natürlich bin ich jetzt auch schneller im Bearbeiten der Sachen.

Kürzlich wurde eine neue Kollegin im Anwaltsbereich eingestellt, die hat weniger Berufserfahrung, ist auch 10 Jahre jünger als ich und bekommt 300 Euro mehr. Kann ich 300 Euro auf einmal mehr fordern? Oder ist das zu viel? Natürlich ohne Vergleich zur neuen Kollegin, weil das ja ein ganz anderer Bereich ist. Fände es aber trotzdem ungerecht, weniger zu bekommen als sie :-(

LG

Linda
pitz
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#2

10.02.2020, 09:09

Fordern kann man immer alles - wichtig ist m.E., dass man es entsprechend begründen kann (ohne dabei in ein "Aber die Kollegin xy kriegt doch auch soundso viel Euro..." zu verfallen). Also wichtig ist, "eigene Leistungen" hervorzuheben, also sowas wie Verläßlichkeit, Umfang der eigenen Tätigkeit, Synergieffekte der eigenen Tätigkeit (wie erleichtert man durch seine eigene Tätigkeit die Tätigkeit anderer Kolleg*innen nennenswert), etc.
Hühnerhaufen
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#3

10.02.2020, 09:26

Guten Morgen,

wenn eine neue Kollegin mit weniger Berufserfahrung eingestellt wird und man erfährt, dass die EUR 300,00 mehr verdient, wäre ich persönlich sauer. Gerade vor dem Hintergrund, dass Du schon so lange dort arbeitest.

Wann hast Du denn Deine letzte Erhöhung erhalten? Nichtsdestotrotz muss das "Sozialgefüge" stimmen (meiner Meinung nach), wenn ich erfahren würde, dass eine "neue" Kollegin EUR 300,00 mehr verdient, würde sich SOFORT auf der Matte stehen.

Ich würde das Gespräch suchen.

Gruß Hühnerhaufen
elena94
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#4

10.02.2020, 11:24

Hallo,

ich wäre an deiner Stelle auch sauer, aufgrund des großen Unterschieds zwischen Dir und der neuen, jüngeren Kollegin. Die neue Kollegin soll ja ruhig das bekommen, was sie erhält - wir ReNos sind allgemein oft unterbezahlt - aber da würde ich dann in deiner Situation auch erst recht beim Chef auf der Matte stehen und mal nachfragen! Es wäre nur fair, wenn Du mindestens dasselbe bekommst.
Hast Du in all den Jahren in deiner jetzigen Kanzlei denn schon mal eine Erhöhung erhalten? Wenn nicht, erst recht noch ein Grund mehr, jetzt danach zu fragen.

Ich drücke Dir die Daumen! :)

(Ich selbst habe kürzlich nach einer (kleinen!) Erhöhung gefragt und wurde leider von meinem Chef total abgewiesen. :sad: Ich hoffe, dass es bei Dir besser läuft! Begründen kannst Du deine Forderung nach einer Erhöhung, deinem Post nach, allemal.)
Liebe Grüße :wink1
Eli
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icerose
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#5

10.02.2020, 11:32

Wie heißt es so schön: Fragen kostet nichts. Also los, frag nach. Überleg dir, wieviel du wirklich gern mehr hättest, und setze in der Frage ruhig 100 € mehr an (dann gibt es Spielraum nach unten).
Aber begründe die Frage nicht mit dem Verdienst der neuen Kollegin. Viel Erfolg wünsch ich dir.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Manuel
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#6

11.02.2020, 10:24

Ich denke auch, so ärgerlich wie es ist, bei der Vergleichsverhandlung das Gehalt der Kollegin mit ins Spiel zu bringen. Das ist eine Information die Du hast und die kannst Du ggf. aus dem Ärmel ziehen falls das Gespräch einen ungeplanten Verlauf nehmen sollte.
Wie hier schon erwähnt wurde ist es wichtig, ruhig etwas höher anzusetzen, weil Du in der Regel am Ende nicht den Wunschbetrag zugestanden bekommst sondern oft noch nach unten gekürzt wird.
Es ist wirklich ärgerlich, weil Du vermutlich (ich wünsche es dir...) nicht auf Schlag 350 Euro Erhöhung erhalten wirst, so dass Du vermutlich trotz Erhöhung nicht höher als die Kollegin liegen wirst. Darauf würde ich mich schon mal innerlich einstellen.
Okay... Du hast mehrere Möglichkeiten, wenn Du zum Beispiel nur die Hälfte von dem geplanten Betrag zugestanden bekommst versuche es noch mit einem Fahrtkostenzuschuss oder 2-3 Tage mehr Urlaub. Oder dein Chef soll dir ein Smartphone kaufen oder (an bestimmten Tagen) flexiblere Arbeitszeiten einräumen oder Du arbeitest für das selbe Geld einfach eine Stunde weniger die Woche. Da verliert die Kanzlei gar nichts und Du profitierst.
Wichtig ist, dass Du vorbereitet in das Gespräch gehst. Was zeichnet dich aus, was hast Du in den letzten Wochen/Monaten besonders gut erledigt usw..
mrsgoalkeeper
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#7

11.02.2020, 10:38

Manuel hat geschrieben:
11.02.2020, 10:24
Ich denke auch, so ärgerlich wie es ist, bei der Vergleichsverhandlung das Gehalt der Kollegin mit ins Spiel zu bringen. Das ist eine Information die Du hast und die kannst Du ggf. aus dem Ärmel ziehen falls das Gespräch einen ungeplanten Verlauf nehmen sollte.
Ja natürlich, weil Chefs richtig auf so ein Kindergartengetue á la "Aber der kriegt mehr als ich" stehen :roll:

Ich versteh die Aufregung überhaupt nicht. Das Einzige, worüber man sich hier ärgern kann ist über sich selbst. Die Kollegin hat halt besser verhandelt.

Was natürlich nicht heißt, dass Du nicht nachverhandeln kannst/sollst. Maßstab für die Nachverhandlung und die Höhe der geforderten Gehaltserhöhung ist jedoch einzig und allein DEIN Aufgabenbereich und DEINE Leistungen und nicht, was ANDERE haben oder kriegen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
elena94
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#8

11.02.2020, 11:05

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
11.02.2020, 10:38
Manuel hat geschrieben:
11.02.2020, 10:24
Ich denke auch, so ärgerlich wie es ist, bei der Vergleichsverhandlung das Gehalt der Kollegin mit ins Spiel zu bringen. Das ist eine Information die Du hast und die kannst Du ggf. aus dem Ärmel ziehen falls das Gespräch einen ungeplanten Verlauf nehmen sollte.
Ja natürlich, weil Chefs richtig auf so ein Kindergartengetue á la "Aber der kriegt mehr als ich" stehen :roll:

Ich versteh die Aufregung überhaupt nicht. Das Einzige, worüber man sich hier ärgern kann ist über sich selbst. Die Kollegin hat halt besser verhandelt.

Was natürlich nicht heißt, dass Du nicht nachverhandeln kannst/sollst. Maßstab für die Nachverhandlung und die Höhe der geforderten Gehaltserhöhung ist jedoch einzig und allein DEIN Aufgabenbereich und DEINE Leistungen und nicht, was ANDERE haben oder kriegen.
Im Grunde gebe ich Dir total recht, allerdings muss ich sagen, dass einige RAe da ja leider nicht besser sind. Als ich kürzlich nach etwas(!) mehr Geld fragte, kam von meinem Chef als Ausrede, warum das nicht geht, letztendlich "Nee, also das geht ja nicht, denn dann muss ich den anderen ja auch mehr bezahlen! Sonst beschwert sich nachher jemand, dass es unfair ist" ...andererseits gibt es hier u.a. die Anordnung, dass über das Gehalt Stillschweigen zu bewahren ist und untereinander kein Austausch darüber stattfinden darf. Da wies ich dann auch drauf hin und sagte, dass ich selbstverständlich nicht damit hausieren gehen würde... darauf kam nur, dass das ja bestimmt trotzdem jemand rausfinden würde.

Und als ich nach meiner Lehre einen neue Stelle antrat, war das dortige Argument, warum ich keine 38-Stunden-Woche (wie von mir gewünscht) machen konnte: "Die Kolleginnen X und Y machen aber auch 40, also müssen Sie das auch, sonst ist es ja unfair" (von den paar Kolleginnen mit 40 Std./Woche abgesehen, haben in der Kanzlei einige 38 oder weniger gemacht... ;) )

Einige RAe nutzen genau diese "Taktik" und drehens sich damit so hin, wie sie wollen. Habe leider noch keinen richtig gut Weg gefunden, da dann vernünftig(!) gegen zu argumentieren. :kopfkratz
Liebe Grüße :wink1
Eli
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#9

11.02.2020, 11:09

Da hätte ich schon eine Idee, wie man hier "vernünftig" argumentieren kann. Ich würde mal ganz dezent auf den aktuellen Fachkräftemangel hinweisen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
tinewepunkt
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#10

11.02.2020, 12:34

elena94 hat geschrieben:
11.02.2020, 11:05
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
11.02.2020, 10:38
Manuel hat geschrieben:
11.02.2020, 10:24
Ich denke auch, so ärgerlich wie es ist, bei der Vergleichsverhandlung das Gehalt der Kollegin mit ins Spiel zu bringen. Das ist eine Information die Du hast und die kannst Du ggf. aus dem Ärmel ziehen falls das Gespräch einen ungeplanten Verlauf nehmen sollte.
Ja natürlich, weil Chefs richtig auf so ein Kindergartengetue á la "Aber der kriegt mehr als ich" stehen :roll:

Ich versteh die Aufregung überhaupt nicht. Das Einzige, worüber man sich hier ärgern kann ist über sich selbst. Die Kollegin hat halt besser verhandelt.

Was natürlich nicht heißt, dass Du nicht nachverhandeln kannst/sollst. Maßstab für die Nachverhandlung und die Höhe der geforderten Gehaltserhöhung ist jedoch einzig und allein DEIN Aufgabenbereich und DEINE Leistungen und nicht, was ANDERE haben oder kriegen.
Im Grunde gebe ich Dir total recht, allerdings muss ich sagen, dass einige RAe da ja leider nicht besser sind. Als ich kürzlich nach etwas(!) mehr Geld fragte, kam von meinem Chef als Ausrede, warum das nicht geht, letztendlich "Nee, also das geht ja nicht, denn dann muss ich den anderen ja auch mehr bezahlen! Sonst beschwert sich nachher jemand, dass es unfair ist" ...andererseits gibt es hier u.a. die Anordnung, dass über das Gehalt Stillschweigen zu bewahren ist und untereinander kein Austausch darüber stattfinden darf. Da wies ich dann auch drauf hin und sagte, dass ich selbstverständlich nicht damit hausieren gehen würde... darauf kam nur, dass das ja bestimmt trotzdem jemand rausfinden würde.

Und als ich nach meiner Lehre einen neue Stelle antrat, war das dortige Argument, warum ich keine 38-Stunden-Woche (wie von mir gewünscht) machen konnte: "Die Kolleginnen X und Y machen aber auch 40, also müssen Sie das auch, sonst ist es ja unfair" (von den paar Kolleginnen mit 40 Std./Woche abgesehen, haben in der Kanzlei einige 38 oder weniger gemacht... ;) )

Einige RAe nutzen genau diese "Taktik" und drehens sich damit so hin, wie sie wollen. Habe leider noch keinen richtig gut Weg gefunden, da dann vernünftig(!) gegen zu argumentieren. :kopfkratz
Ja das altbekannte... ich kenn das. Oft drehen sie sich manches so zurecht wie sie es möchten. :roll: Unmöglich.

Aber das Argument mit den Fachkräftemangel würd ich definitiv mitansprechen, weil da können sie nicht widersprechen. Das ist nunmal Fakt.
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