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Gehalt abgebrochenes Jurastudium

Verfasst: 04.02.2020, 10:22
von Elka00
Hallo ihr Lieben,

ich bin gelernte ReFa und habe Jura studiert, allerdings vor dem Staatsexamen abgebrochen. Jetzt möchte ich mich wieder in einer Kanzlei bewerben, weiß aber leider nicht, wie hoch ich mein Gehalt ansetzten kann. Ich habe nach der Ausbildung auch nur ein halbes Jahr als ReFa gearbeitet bis ich das Studium begonnen haben.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Vielen Dank im vorraus

Re: Gehalt abgebrochenes Jurastudium

Verfasst: 04.02.2020, 11:47
von Andy66
Welches Gehalt man verlangen kann, ist regional stark unterschiedlich. Große Kanzleien in großen Städten können mehr zahlen als kleine Kanzleien in kleinen Städten oder auf dem Land. Außerdem kommt es darauf an, was Du für Qualifikationen konkret nachweisen kannst, welche Berufserfahrung Du hast, ob Du Voll- oder Teilzeit arbeitest. Was genau sollen die Tätigkeiten sein: mit oder ohne Sachbearbeitung, nur Assistenz und Zuarbeit/Telefon/Post/Empfang?

Eine einfache Anwort wirst Du hier nicht finden. Hast Du schon einmal die Suchfunktion im Forum bemüht?

Re: Gehalt abgebrochenes Jurastudium

Verfasst: 05.02.2020, 09:20
von Elka00
Danke, allerdings hat mir die Suchfunktion nicht weitergeholfen.
Die Kanzlei besteht aus 12 Anwälten und befindet sich in Baden-Württemberg. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle

Re: Gehalt abgebrochenes Jurastudium

Verfasst: 05.02.2020, 10:09
von Coco Lores
Wie lange genau hast du denn Jura studiert?

Ich selbst habe 4 Semester studiert. Denke das hat mir bei der Bewerbung an sich Vorteile gebracht, weil es sich sicherlich besser liest, aber vom Gehalt her, denke ich nicht, dass es mich sehr weit nach vorne gebracht hat. Allerdings bin ich auch in einer kleineren Kanzlei.

Re: Gehalt abgebrochenes Jurastudium

Verfasst: 06.02.2020, 08:01
von Andy66
Und was genau sind Deine Aufgaben? Die "üblichen Aufgaben eines Anwaltsbüros" bringen meiner Meinung nach auch das "übliche Gehalt". Wenn Du mal googelst, findest Du einige Internetseiten mit Durschnittswerten (die allerdings beängstigend niedrige Gehälter aufweisen). Wenn Du aufgrund des Jurastudiums jedoch weiterreichende Aufgaben übernehmen kannst, bist Du wertvoller und kannst mehr als "üblich" verlangen, also einen prozentualen Aufschlag auf das von dir ermittelte Jahresgehalt.

Hast Du schon mal auf der Internetseite der zuständigen RAK geschaut? Bei den Stellengesuchen sind manchmal die Gehaltswünsche mit dabei. Und auch bei den Angeboten habe ich gelegentlich schon mal was Konkretes gelesen. Wichtig ist auch, ob 12x oder 13 bzw. 14 x bezahlt wird, die Zahl der Urlaubstage, Sonderzuschüsse, Fortbildungen usw. usf.