Widerruf Haustürgeschäft Formular für Anwalt

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Jeana
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#1

30.01.2020, 13:57

Folgendes Thema:

Wir haben öfter Mandanten die in der JVA sitzen oder so. Wenn unser Anwalt dann dort hingeht, weil wir angerufen wurden, dass er Ihn vertreten soll. Wäre das ja ein Haustürgeschäft und der Mandant könnte dann dem Vertrag praktisch Widersprechen. Kennt das jemand von euch. Jetzt soll ich ein Formular erstellen, dass genau das ausschließt in Bezug auf Haustürgeschäfte. Oder wie wird das bei Euch gehandhabt?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke schön. :thx
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

30.01.2020, 15:32

In der Kammermitteilung der RA-Kammer Celle 3/2017 v. 22.05.2017 heißt es dazu:
Ein weiterer Fall des sog. Außergeschäftsraumvertrages ist die Erteilung eines Mandats in der JVA. Insbesondere in diesen Fällen ist häufig ein Abwarten der Widerrufsfrist von 2 Wochen nicht praktikabel. Hier sollte gemäß § 356 Abs. 4 BGB die Zustimmung des Mandanten eingeholt werden, bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig zu werden, verbunden mit der ausdrücklichen Belehrung, dass der Mandant, wenn der Anwalt vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Tätigkeit beginnt, sein Widerrufsrecht verliert bzw. bei Widerruf innerhalb der Zweiwochenfrist die bis dahin erbrachte Tätigkeit vergüten muss.
Hier der Link zur Widerrufsbelehrung des BMJV:
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenU ... _node.html
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