Arbeitshilfen Dokumentenpauschale 32002

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Melanie
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#1

30.01.2020, 10:20

Moin erste einmal,
habt Ihr Arbeitshilfen bgzl. der Dokumentation der Dokumentenpauschale nach 32002 ? Einfach nur Stichliste ist wohl zur kurz gedacht ;-).
Viele Grüße

Melanie :pcwink
tinewepunkt
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#2

30.01.2020, 14:05

Also ich würde das entweder in der Akte irgendwo notieren, also auf dem Kostenblatt. So hat man es direkt übersichtlich und kann dies dann bei der Rechnung beachten oder bei manchen Anwalts- und Notarprogrammen kann man solche Auslagen auch direkt eintragen und dann wird das bei Rechnungserstellung direkt mitberücksichtigt.

Wäre das eine Antwort auf Deine Frage oder hast Du das anders gemeint?
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Melanie
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#3

07.02.2020, 09:51

Das war auch meine Idee. Ich hatte die Hoffnung, dass es noch andere Vorschläge gibt.
Aber vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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