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Arbeitsrecht - Fristen vor Gerichtstermin

Verfasst: 21.01.2020, 10:54
von Tatjana H.
Guten Morgen udn Hallo,

ich habe da mal eine Frage, die ich nicht finden kann im Internet.

Wir tragen immer eine Frist ein, dass bis 1 Woche vor dem Gerichtstermin noch Schriftsätze/Stellungnahmen einzureichen sind. Jetzt hatten wir das schon zweimal, dass wir von der Gegenseite als verspätet gerügt wurden.

Gibt es eine feste Frist, bis wann Schriftsätze bei einem Kammertermin ein zureichen sind???

Vielen Dank für eure Hilfe.

Re: Arbeitsrecht - Fristen vor Gerichtstermin

Verfasst: 21.01.2020, 11:00
von pitz
§ 132 ZPO hat geschrieben: (1) Der vorbereitende Schriftsatz, der neue Tatsachen oder ein anderes neues Vorbringen enthält, ist so rechtzeitig einzureichen, dass er mindestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung zugestellt werden kann. Das Gleiche gilt für einen Schriftsatz, der einen Zwischenstreit betrifft.
[...]
Wir haben bei solchen Schriftsätzen dann einfach direkt selbst zugestellt per Fax und/oder E-Mail.

Ergänzung: Die Vorschriften der ZPO gelten hier gem. §46 II ArbGG:
§46 ArbGG hat geschrieben: [...]
(2) Für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Verfahren vor den Amtsgerichten entsprechend, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
[...]

Re: Arbeitsrecht - Fristen vor Gerichtstermin

Verfasst: 21.01.2020, 11:05
von Anahid
Und vor allem Dingen ist zu beachten, dass dann, wenn Du eine Woche vor dem Termin einträgst, Verspätung eintritt. Denn die Frist lautet mindestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung; ergo....Termin am 03.02.2020 um 9 Uhr = Fristablauf 27.01.2020 um 9 Uhr. Darum trag ich 1 Woche + 1 Tag ein. :klugscheiss

Re: Arbeitsrecht - Fristen vor Gerichtstermin

Verfasst: 21.01.2020, 11:08
von Ciara
Anahid hat geschrieben:
21.01.2020, 11:05
Und vor allem Dingen ist zu beachten, dass dann, wenn Du eine Woche vor dem Termin einträgst, Verspätung eintritt. Denn die Frist lautet mindestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung; ergo....Termin am 03.02.2020 um 9 Uhr = Fristablauf 27.01.2020 um 9 Uhr. Darum trag ich 1 Woche + 1 Tag ein. :klugscheiss
:zustimm Wir tragen auch immer 8 Tage vor Termin ein.

Re: Arbeitsrecht - Fristen vor Gerichtstermin

Verfasst: 21.01.2020, 11:21
von Tatjana H.
Suuuper..... Vielen vielen Dank :knutsch :knutsch :knutsch :knutsch

dann waren wir bei ersten Mal wirklich zu spät aber beim zweiten Mal, also jetzt habe ich 14 Tage vorher den Schriftsatz eingereicht und der Gegenseite auch direkt per Mail udn Fax übermittelt...

Ok, dann targe ich die Frsiten einfach 2 Wochen vorher ein udn dann bin ich ja sicher.

Vielen vielen Dank nochmal an alle

:knutsch