Hallo,
unser Mandant möchte wissen, ob er Verdienstausfall im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen kann. Er ist Fotograf und musste einen Auftrag absagen, weil am selben Tag ein Gerichtstermin stattfand. Daher hat er 180,- EUR verloren, die er sonst für den Auftrag erhalten hätte. Kann man das geltend machen? § 22 JVEG?
Hilfe...bitte...!
Danke im Voraus!!
Verdienstausfall
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14398
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ja, aber Höchstbetrag beachten. Er kriegt halt nicht seinen Umsatzausfall.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14398
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Das heißt es. Auch ohne Ausrufezeichen.