Wir haben von der RS eine 1,3 Gebühr aus € 3.000,00 erhalten, die Gegenseite hat Gebühren in Höhe einer 1,5 Gebühr aus € 2.000,00 erstattet. Was würdet ihr tun?
a) alles weiterleiten
b) nur 1,3 aus € 2.000,00
c) Jetzt 1,5 mit der RS abrechnen und die Erstattung entsprechend verrechnen.
Erstattung an RS weiterleiten
- Adora Belle
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Kommt drauf an, was angefallen ist.
- Andy66
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Unserer und der Meinung der Gegenseite nach ist eine Gebühr von 1,5 angefallen. Weil es eine Unfallsache war, wurde das Honorar nur aus dem Regulierungswert (Quote) übernommen.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
- Adora Belle
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Dann nehm ich c).
- Tigerle
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Alles Weiterleiten auf keinen Fall, denn die Versicherung bekommt kein Geld das sie nicht bezahlt hat.
Ich nehme weder a), b) noch c), wenn es eine Unfallsache war und Ihr 3.000,00 EUR geltend gemacht habt und der Meinung seit, dass daraus eine 1,5 Gebühr entstanden ist, dann eine 1,5 aus 3.000,00 EUR abrechnen und die Zahlung der Haftpflicht anrechnen.
Mit dem Mandanten/RS könnt Ihr die Gebühren aus dem Betrag abrechnen, die Ihr geltend gemacht habt, die Haftpflichtversicherung erstattet immer nur aus dem Regulierungsbetrag. Die Frage ist jetzt natürlich auch, wo die 1.000,00 EUR Differenz herkommen.
Ich nehme weder a), b) noch c), wenn es eine Unfallsache war und Ihr 3.000,00 EUR geltend gemacht habt und der Meinung seit, dass daraus eine 1,5 Gebühr entstanden ist, dann eine 1,5 aus 3.000,00 EUR abrechnen und die Zahlung der Haftpflicht anrechnen.
Mit dem Mandanten/RS könnt Ihr die Gebühren aus dem Betrag abrechnen, die Ihr geltend gemacht habt, die Haftpflichtversicherung erstattet immer nur aus dem Regulierungsbetrag. Die Frage ist jetzt natürlich auch, wo die 1.000,00 EUR Differenz herkommen.