Hi und guten Abend,
ich sitze da vor einer kniffligen Sache:
M war bei einem RA, bei dem er sich weder gut beraten noch ordentlich vertreten fühlte. Der RA war aber ganz zackig, die SB vom Mandanten zu kassieren. Mandant hat auch brav gezahlt, war ja eine Deckungszusage da.
Dann hat der RA dem Mandanten "ein Ei gelegt" und ihn geschädigt, sodass er seine Abfindung fast verloren hätte. Der Mandant hat sich also an uns gewandt und wir haben das Mandat übernommen. Wir haben auch für die weiterführenden Kosten Deckung von der RSV erhalten, alles kein Problem.
Jetzt hatte ich die Sache abgerechnet, es blieb ja nur noch die Termingebühr udn die Einigungsgebühr übrig und für den Vergleich hatte ich sogar Deckung. Und dann hat die RSv mir von meienr Rechnung die Selbstbeteiligung, die der Mandant ja bereits gezahlt hatte an den ersten RA nochmal abgezogen. Mein Chef sagt: "Ja egal. Da mache ich kein Fass auf wegen der 300,00 €".
Das ist ja sein gutes Recht, aber mich fuchst es total. Ich wälze also schon seit Wochen ARB-Kommentare und die ARBs der Versicherung und versuche, mit den ganzen Zugängen zu Beck, etc klarzukommen und was ist das Ergebnis?? NICHTS
es kann doch nicht sein, dass es dazu NICHTS gibt. Ich finde jede Menge Hinweise, wie man die SB umgehen kann als Versicherungsnehmer, wie man sie senken kann oder warum sie mehr werden kann, aber warum sie
2 Mal anfallen sollte in ein und demselben Rechtschutzfall,
dazu finde ich nichts. Hatte jemand schon mal so eine Angelegenheit?
Ich weiß natürlich, dass bei einem OWi-Verfahren die SB mehrfach anfallen kann wegen dem Einspruch etc. Aber hier handelt es sich um eine Kündigungsschutzklage und um nichts weiter. Nur weil da ein anderer RA drin ist kann die RSV doch nicht plötzlich das Doppelte an SB nehmen??
Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar
Tatjana
2 Mal Selbstbeteiligung wegen Anwaltswechsel
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
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Was hälst du hiervon:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 92592.html
Der Sachverhalt ist zwar nicht identisch, aber nach den ARB soll die SB pro Versicherungsfall nur einmal anfallen. Und bei euch liegt nunmal nur ein Versicherungsfall vor. Es entsteht ja kein neuer Versicherungsfall, bloß weil man den RA wechselt.
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- Soenny
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Wenn die Versicherung noch keine Leistungen an den ersten Anwalt erbracht hat, also die SB auch noch nicht abgezogen hat, ist es normal, daß sie das jetzt bei dem zweiten Anwalt macht, das ist auch ihr gutes Recht und Pech für den Mandanten.
Und was der Satz soll:
Und was der Satz soll:
Es dürfte normal sein, daß man die SB einfordert, so man eine Deckung hat, wird hier jedenfalls so gehandhabt.Der RA war aber ganz zackig, die SB vom Mandanten zu kassieren. Mandant hat auch brav gezahlt, war ja eine Deckungszusage da.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Hallo Soenny,Soenny hat geschrieben: ↑19.12.2019, 07:35Wenn die Versicherung noch keine Leistungen an den ersten Anwalt erbracht hat, also die SB auch noch nicht abgezogen hat, ist es normal, daß sie das jetzt bei dem zweiten Anwalt macht, das ist auch ihr gutes Recht und Pech für den Mandanten.
Und was der Satz soll:Es dürfte normal sein, daß man die SB einfordert, so man eine Deckung hat, wird hier jedenfalls so gehandhabt.Der RA war aber ganz zackig, die SB vom Mandanten zu kassieren. Mandant hat auch brav gezahlt, war ja eine Deckungszusage da.
das wird bei uns auch so gehandhabt, aber ich denke mal ihr macht dann auch weiter für den Mandanten und entscheidet MIT dem Mandanten und nicht über dessen Kopf, etc. Da ist einiges schief gelaufen, nur die Abrechnung nicht. Der RA hatte bereits abgerechnet und M hatte ihm die SB gezahlt.
Der andere RA hat auch Geld von der RSV bekommen, alles gut, steht ihm ja auch zu, obwohl man bei dem verursachten Murks da zweigeteilter Meinung sein kann.
Mich interessiert ja nur, wie ich der RSV beibringe, dass M die SB nicht zweimal zahlen muss, nur weil der RSv das so gefällt.
Schönen Tag
Tatjana
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Danke Feldhamster,Feldhamster hat geschrieben: ↑18.12.2019, 21:07Was hälst du hiervon:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 92592.html
Der Sachverhalt ist zwar nicht identisch, aber nach den ARB soll die SB pro Versicherungsfall nur einmal anfallen. Und bei euch liegt nunmal nur ein Versicherungsfall vor. Es entsteht ja kein neuer Versicherungsfall, bloß weil man den RA wechselt.
das hatte ich schon mal gefunden aber ich habe gerade eine Satz gesehen, den ich wohl überlesen hatte.
Schönen Tag
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Deshalb mein "wenn die Versicherung noch keine Leistung erbracht hat ...."Tatjana H. hat geschrieben: ↑19.12.2019, 09:02Hallo Soenny,Soenny hat geschrieben: ↑19.12.2019, 07:35Wenn die Versicherung noch keine Leistungen an den ersten Anwalt erbracht hat, also die SB auch noch nicht abgezogen hat, ist es normal, daß sie das jetzt bei dem zweiten Anwalt macht, das ist auch ihr gutes Recht und Pech für den Mandanten.
Und was der Satz soll:Es dürfte normal sein, daß man die SB einfordert, so man eine Deckung hat, wird hier jedenfalls so gehandhabt.Der RA war aber ganz zackig, die SB vom Mandanten zu kassieren. Mandant hat auch brav gezahlt, war ja eine Deckungszusage da.
das wird bei uns auch so gehandhabt, aber ich denke mal ihr macht dann auch weiter für den Mandanten und entscheidet MIT dem Mandanten und nicht über dessen Kopf, etc. Da ist einiges schief gelaufen, nur die Abrechnung nicht. Der RA hatte bereits abgerechnet und M hatte ihm die SB gezahlt.
Der andere RA hat auch Geld von der RSV bekommen, alles gut, steht ihm ja auch zu, obwohl man bei dem verursachten Murks da zweigeteilter Meinung sein kann.
Mich interessiert ja nur, wie ich der RSV beibringe, dass M die SB nicht zweimal zahlen muss, nur weil der RSv das so gefällt.
Schönen Tag
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Schreib der Versicherung doch einfach, daß der Mandant bereits die SB gezahlt hat und die euch den Betrag zahlen sollen, das hat bei uns bisher immer geklappt. Die Versicherung weiß ja auch nicht, was der Mandant wann an wen schon gezahlt hat.
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Das habe ich und daraufhin bekam ich von einem sehr netten Versicherungsmitarbeiter erklärt, dass da dann doch die SB zu zahlen sei von Mandant, weil er die an UNS ja noch nicht bezahlt habe....
Tatjana
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Ich wollte nur mal schnell mitteilen, dass ich die SB noch bekommen habe.
Danke an alle
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Tatjana
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