Kosten dem Gegner nach Abzug von Beratungshilfe aufgeben?
Verfasst: 09.12.2019, 09:39
Hallo,
ich habe gerade folgendes Problem. Außergerichtlich haben sich Mandantschaft und Gegner verglichen. Mdt. hat Beratungshilfe. Die Kosten würde ich jetzt gerne der Gegenseite mit aufgeben, doch diese wird diesen Betrag dann sicherlich von der Vergleichssumme abziehen wollen. Somit würden die Kosten ja auf unsere Mandantschaft verlagert werden. Ich wollte jetzt der Gegenseite die Kosten abzgl. der Beratungshilfe in Rechnung stellen. Darf ich das? Hat jemand eine andere Idee?
Schon mal vielen lieben Dank fürs "Gedankenmachen".
ich habe gerade folgendes Problem. Außergerichtlich haben sich Mandantschaft und Gegner verglichen. Mdt. hat Beratungshilfe. Die Kosten würde ich jetzt gerne der Gegenseite mit aufgeben, doch diese wird diesen Betrag dann sicherlich von der Vergleichssumme abziehen wollen. Somit würden die Kosten ja auf unsere Mandantschaft verlagert werden. Ich wollte jetzt der Gegenseite die Kosten abzgl. der Beratungshilfe in Rechnung stellen. Darf ich das? Hat jemand eine andere Idee?
Schon mal vielen lieben Dank fürs "Gedankenmachen".