Ich habe zwar schon eine Menge Beiträge gefunden, dass der Name des GF für einen Mahnbescheidsantrag nicht zwingend erforderlich ist und im Rechtspflegerforum auch Beiträge dazu gelesen, aber meine Chefin ist sich immer noch unsicher, ob das bei Arbeitsgericht ebenso gilt.
Wir haben Entfristungsklage eingereicht und bei dem Beklagten (GmbH) lediglich geschrieben, vertreten durch die Geschäftsführer (ohne Namen, sind auch 3). Ich bin der Meinung, dass das so reicht, meine Chefin zweifelt.
Könnt Ihr mir unter Angabe von irgendwelchen §§ sagen, was richtig ist.
Klage Arbeitsrecht Geschäftsführer benennen
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Schon mal die Kommentierung zu § 253 II ZPO geprüft? Dort würde ich anfangen...