Scheidung Stichtag

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RA-Tübingen

#1

25.11.2019, 21:03

Hallo, ich weiß mein Beitrag ist hier sicherlich falsch aber ich hätte eine Frage und wusste nicht wo ich sie besser einstellen soll.
Bei einem Zugewinn in einer Scheidungssache, ist doch der Zeitpunkt der Zustellung der Scheidung Schrift maßgebend für die Berechnung des Endvermögens. Bin jetzt allerdings aus Gewalt Gründen nur die Anschrift der anwaltlichen Vertretung bekannt ist, ist dann die Zustellung, die Zustellung an die anwaltliche Vertretung? Oder tatsächlich erst die Zustellung von der anwaltlichen Vertretung an die Antragsgegnerinnen?
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Soenny
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#2

26.11.2019, 07:32

Sorry, aber vielleicht kannst du den/die Sätze nochmal sortieren :kopfkratz
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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Anahid
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#3

26.11.2019, 08:38

Wenn der Anwalt zustellungsbevollmächtigt ist, zählt die Zustellung an den Anwalt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
RA-Tübingen

#4

26.11.2019, 20:25

Anahid hat geschrieben:
26.11.2019, 08:38
Wenn der Anwalt zustellungsbevollmächtigt ist, zählt die Zustellung an den Anwalt.
Danke dir
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