KFA und KFB

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Pusteblume12
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#1

07.11.2019, 15:50

Hallo, ich bin hier noch neu und könnte euer Wissen gebrauchen.

Ich habe lange nicht in dem gelernten Beruf gearbeitet. Bin jetzt seit einigen Monaten wieder angestellt.

Könnt ihr mir im Jmgang KFA und KFB weiter helfen? Ich brauche einfach wieder Routine um reinzukommen.

Wann stelle ich den KFA? Und was wird alles berücksichtigt?

Wie prüfe ich den KFB richtig? Auf was muss ich achten?

Habt ihr gute Literatur Vorschläge, wo ich mich vielleicht bissl einlesen kann?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe und euer Wissen.

Ganz liebe Grüße :wink2
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NORTHERN DINO
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#2

07.11.2019, 16:42

Ach du liebe Zeit, da verlangst Du aber was. Das Kostenrecht ist mit ein paar Sätzen nicht erklärt.

Als Einstieg nur ein paar Begriffe: Eine KFA kann man stellen, sobald eine Kostengrundentscheidung (KGE) erlassen worden ist. Diese besagt, wer die Kosten zu tragen hat. Ohne KGE geht gar nix. Die Kosten können einer der Parteien auferlegt oder auch gequotelt werden (z.B. 1/3 zu 2/3). Dann besteht die Kostenfestsetzung in einer sog. Kostenausgleichung (§ 106 ZPO).

Wenn die Mandantschaft ihre Kostenschuld an den eigenen Anwalt nicht zahlt, wird ein sog. Vergütungsfestsetzungsantrag (VFA) nach § 11 RVG gestellt.

In einen KFA gehören alle prozessrelevanten Kosten, insbesondere Gerichtskosten und die AUSSERgerichtlichtlichen (= anwaltlichen) Kosten, bestehend aus Gebühren und Auslagen. Hinzukommen können auch Kosten der eigenen Partei (z.B. für Terminswahrnehmungen). NICHT berücksichtigungsfähig sind die VORgerichtlichen Kosten (= Geschäftsgebühr).

Nicht zu vergessen ist der Verzinsungsantrag. § 104 ZPO hilft da weiter.

Beim Prüfen eines gegnerischen KFA muss man schauen, ob die geltend gemachten Gebühren dem Grunde nach angefallen und der Höhe nach korrekt sind. Gleiches gilt für die Auslagen. Oft gestritten wird über die Reisekosten von Anwalt und Partei.

Um einen Grundstock zu erhalten, ist unbedingt Literatur für Anfänger zu empfehlen. Sehr oft ist hier "Enders, RVG für Anfänger, zzt. 19. Auflage 2019" empfohlen worden. Im Übrigen bleibt immer die Möglichkeit, hier im Forum Fragen zu stellen, wobei man sich nicht scheuen sollte, auch einfache Sachen zu fragen. Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.

Viel Erfolg!
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Pusteblume12
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#3

10.11.2019, 16:13

Vielen, vielen lieben Dank für die Hilfe 🤗
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#4

11.11.2019, 15:47

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