Verkehrsrecht: Wann darf Mdt. verkaufen o. reparieren?

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Katjes03
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#1

04.11.2019, 09:47

Hallo ihr Lieben,

ich habe gerade begonnen die Sachbearbeitung von Unfallsachen zu übernehmen und stolpere immer wieder über zwei Fragen der Mandanten.

Darf ich jetzt reparieren?
Darf ich das Fahrzeug verkaufen?

Mir ist klar, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann, aber an diejenigen die sich damit auskennen:

Was prüft ihr, wenn diese Frage kommt? Wovon hängt es ab, ob repariert/ verkauft werden darf? So ganz allgemein?

Auf jeden Fall ist es doch so, dass der Mandant mit seinem Fahrzeug machen kann, was er will, ABER man gibt da doch sicher Empfehlungen, da Beweismittel...

Könnt ihr mir da helfen? Ich wäre sehr dankbar.

Katjes03 :wink1
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Soenny
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#2

04.11.2019, 10:01

Das sehe ich schon als Rechtsberatung und das sind Fragen, die dir dein Chef/in beantworten sollte ;)

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