Abrechnung UBV bei VKH
Verfasst: 29.10.2019, 16:38
Hallo zusammen,
ich grübele gerade über folgendes Problem:
Scheidung, Antragsteller wohnt in NRW, zuständiges FamG sitzt in S-H. Es wurde VKH bewilligt, allerdings nur in Höhe eines ortsansässigen RA. Da RA des Antragstellers mit Abwesenheitsgeld und Fahrtkosten locker auf 500,00 € kommt, steht im Raum, einen UBV für die Wahrnehmung des Termins in S-H zu beauftragen (man hat VKH, aber soll dann trotzdem 500,00 € zahlen ?!). Nun die Frage: Wie wird dieser UBV abgerechnet? Gebührenteilung? Bleibt der Antragsteller auf Kosten des UBV sitzen? Oder ist das alles mit VKH abgegolten?
Ich kenne nur die Gebührenteilung-Nummer.
Für Infos wäre ich dankbar
ich grübele gerade über folgendes Problem:
Scheidung, Antragsteller wohnt in NRW, zuständiges FamG sitzt in S-H. Es wurde VKH bewilligt, allerdings nur in Höhe eines ortsansässigen RA. Da RA des Antragstellers mit Abwesenheitsgeld und Fahrtkosten locker auf 500,00 € kommt, steht im Raum, einen UBV für die Wahrnehmung des Termins in S-H zu beauftragen (man hat VKH, aber soll dann trotzdem 500,00 € zahlen ?!). Nun die Frage: Wie wird dieser UBV abgerechnet? Gebührenteilung? Bleibt der Antragsteller auf Kosten des UBV sitzen? Oder ist das alles mit VKH abgegolten?
Ich kenne nur die Gebührenteilung-Nummer.
Für Infos wäre ich dankbar