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Abrechnung UBV bei VKH

Verfasst: 29.10.2019, 16:38
von Sunmove
Hallo zusammen,

ich grübele gerade über folgendes Problem:

Scheidung, Antragsteller wohnt in NRW, zuständiges FamG sitzt in S-H. Es wurde VKH bewilligt, allerdings nur in Höhe eines ortsansässigen RA. Da RA des Antragstellers mit Abwesenheitsgeld und Fahrtkosten locker auf 500,00 € kommt, steht im Raum, einen UBV für die Wahrnehmung des Termins in S-H zu beauftragen (man hat VKH, aber soll dann trotzdem 500,00 € zahlen ?!). Nun die Frage: Wie wird dieser UBV abgerechnet? Gebührenteilung? Bleibt der Antragsteller auf Kosten des UBV sitzen? Oder ist das alles mit VKH abgegolten? :patsch :schock
Ich kenne nur die Gebührenteilung-Nummer.

Für Infos wäre ich dankbar :wink2

Re: Abrechnung UBV bei VKH

Verfasst: 29.10.2019, 16:43
von Anahid
Ihr müsst beantragen, den UBV als Hauptbevollmächtigten und Euch als Korrespondenzanwalt beizuordnen. Damit entstehen beim UBV die normalen Gebühren und bei Euch die Gebühr Nr. 3400 VV RVG. In der Regel wird Teilung aller Gebühren vereinbart.

Re: Abrechnung UBV bei VKH

Verfasst: 29.10.2019, 16:50
von Sunmove
Die Ladung zum Termin am 13.11. kam heute - eine (erneute) Antragstellung auf Beiordnung dürfte zu knapp werden, oder? Bin auch noch nicht sicher bzw. Chef ist noch nicht sicher, ob er so agieren möchte … er möchte "alle Möglichkeiten ausloten" …

Re: Abrechnung UBV bei VKH

Verfasst: 29.10.2019, 17:42
von Anahid
Zum Teil wird das im Termin beantragt; stellt halt ein Risiko dar.