Unverständliche Formulierung

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Soenny
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#1

14.10.2019, 14:47

Ich habe hier eine Formulierung einer RSV, mit der ich nicht klarkomme :oops: Wie hoch ist denn die Selbstbeteiligung für den Mandanten jetzt?

Vereinbarungsgemäß beträgt die Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 150,00 EUR.
Im Rechtsschutzvertrag ist die Klausel zum Verzicht auf die hälftige Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart. Die Voraussetzungen sind in diesem Schadenfall erfüllt.
Deshalb verzichten wir auf den Abzug der Selbstbeteiligung in Höhe von 75,00 EUR.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

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Dany1981
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#2

14.10.2019, 14:48

Ich tippe auf 75 Euro.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

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#3

14.10.2019, 14:50

Sie verzichten auf € 75,00 an Selbstbeteiligung und daher sind es noch € 75,00 und nicht € 150,00
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Soenny
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#4

14.10.2019, 14:50

Na ja, die schreiben aber, daß sie auf den Abzug verzichten :kopfkratz
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#5

14.10.2019, 14:52

Ich verstehe e so, dass in diesem Fall nur 75,00 € SB auf den Mandanten entfallen.
Die Formulierung und der Hinweis auf vertragliche Klauseln, deren Voraussetzung in diesem Schadenfall erfüllt sind, finde ich auch sehr unglücklich.
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Dany1981
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#6

14.10.2019, 14:54

Ich hab die Formulierung noch nie gehört. Verlangt ihr die SB immer Voraus?
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

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#7

14.10.2019, 14:55

Ja, sobald die RSV zahlungspflichtig wäre und uns die SB mitteilt.
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#8

14.10.2019, 15:03

Soenny hat geschrieben:
14.10.2019, 14:50
Na ja, die schreiben aber, daß sie auf den Abzug verzichten :kopfkratz
Wenn Kosten in Höhe von x angefallen ist, verzichten Sie hier beim Abzug der SB auf € 75,00 und ziehen somit nur 75,00 € ab.
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#9

14.10.2019, 15:42

Soenny hat geschrieben:
14.10.2019, 14:50
Na ja, die schreiben aber, daß sie auf den Abzug verzichten :kopfkratz
Sie verzichten in Höhe von 50%=75€ auf den Abzug der Selbstbeteiligung von den von ihnen zu erstattenden Gebühren.
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#10

14.10.2019, 15:58

Danke euch ;) Habe zwischendurch bei der All.... angerufen und siehe da, es ist ein Fehler im Textbaustein, den der dortige IT-Bereich trotz ganz vieler böser Mails der Mitarbeiter nicht bereinigt bekommt.
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