An alle Sachbearbeiter Unfallschadensregulierung
könnt ihr mir kurz helfen?
Ich habe hier einen unstreitigen Unfall, Haftung GE 100 %. Mandant ist Handwerkerbetrieb und hat bereits einen Mietwagen angemietet. Mehr weiß ich noch nicht.
Nun meine Frage: Sind die Mietwagenkosten für Gewerbetreibende generell erstattungsfähig? Gibt es hier Sonderregeln? Muss ich auf etwas besonderes hinweisen?
Beginne gerade damit, die Unfallregulierung selbständig zu bearbeiten und muss mir noch einiges an Fachwissen aneignen...
VG
Katjes
Mietwagenkosten gewerblich genutztes Kfz
- Adora Belle
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Fürs Erste kannst Du mal hier im Verkehrslexikon nachlesen. Miete geht, Nutzungsausfall ist streitig, wenn weitere Fahrzeuge zur Verfügung stehen gibt es nur Vorhaltekosten. Ansonsten gilt, wie fast immer bei der Unfallregulierung: Versuch macht klug.
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Miete geht, wenn es nötig ist. Und natürlich im angemessenen Rahmen. Wenn andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, muss man nicht mieten. Dann werden auch keine Mietkosten erstattet.