Entschuldigen Sie bitte, diese "dumme "Frage, aber ich habe sehr lange in meinem Beruf pausiert und steige nun wieder ein.
Da ich mich nicht gleich zu Beginn blamieren will, hier meine Frage:
Wie läuft das, wenn ich eine Klage einreiche? Zahle ich direkt einen Gerichtskostenvorschuss ein oder warte ich, bis eine Zahlungsaufforderung vom zuständigen Amtsgericht eingeht?
Die Sache ist mir wirklich sehr peinlich. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Geichtskostenvorschuss
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- Andy66
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Herzlich willkommen im Forum. Da wir uns hier duzen, übernehme ich das gleich mal.
Wie hast Du das denn früher gemacht? Irgendeine Erinnerung müsste doch noch da sein? Außerdem kann man ja fragen, wie es die Kanzlei so handhabt, da es verschiedene Möglichkeiten gibt, vergibt man sich da nichts.
Wenn keine Frist droht, kann man einfach auf die Rechnung der Justizkasse warten. Scheck mitschicken ist keine gute Idee, die Gerichte nehmen keine mehr an. Alternativ: Ein deutlich hervorgehobener Vermerk auf der ersten Seite:
"Ich ermächtige das Gericht, die Gerichtskosten über € XXX von folgendem Konto einzuziehen: Kontoinhaber: N.N., Bank: xxxx , IBAN DExxxxxxxxxxxxxxx; BIC: xxxxxxxxxxxxxxx."
Dann bucht die Gerichtskasse den Betrag ab.
Ich war auch lange "draußen" - in der Zeit ist viel passiert. Daher empfehle ich dir aus eigener Erfahrung dringend, dir ein Handbuch anzuschaffen. z.B. das "Handbuch für Rechtsanwaltsfachangestellte". Und wenn möglich, Auffrischungskurse belegen. RENO-Verein, Isar-Fachseminare, Kammerkurse der örtlichen RAK .... Einfach mal googeln. Dein Chef weiß ja, dass Du lange raus warst. Da sollte ihm klar sein, dass nicht alles mehr so parat ist.
Wie hast Du das denn früher gemacht? Irgendeine Erinnerung müsste doch noch da sein? Außerdem kann man ja fragen, wie es die Kanzlei so handhabt, da es verschiedene Möglichkeiten gibt, vergibt man sich da nichts.
Wenn keine Frist droht, kann man einfach auf die Rechnung der Justizkasse warten. Scheck mitschicken ist keine gute Idee, die Gerichte nehmen keine mehr an. Alternativ: Ein deutlich hervorgehobener Vermerk auf der ersten Seite:
"Ich ermächtige das Gericht, die Gerichtskosten über € XXX von folgendem Konto einzuziehen: Kontoinhaber: N.N., Bank: xxxx , IBAN DExxxxxxxxxxxxxxx; BIC: xxxxxxxxxxxxxxx."
Dann bucht die Gerichtskasse den Betrag ab.
Ich war auch lange "draußen" - in der Zeit ist viel passiert. Daher empfehle ich dir aus eigener Erfahrung dringend, dir ein Handbuch anzuschaffen. z.B. das "Handbuch für Rechtsanwaltsfachangestellte". Und wenn möglich, Auffrischungskurse belegen. RENO-Verein, Isar-Fachseminare, Kammerkurse der örtlichen RAK .... Einfach mal googeln. Dein Chef weiß ja, dass Du lange raus warst. Da sollte ihm klar sein, dass nicht alles mehr so parat ist.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
- Lämmchen
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Erst mal:
Ich denke, es ist von Gericht zu Gericht verschieden. In Berlin warten wir immer auf die Rechnung. Die wollen das auch gar nicht anders. Bei Verjährungssachen ist man gehalten, nachzufragen und hinterher zu telefonieren.
Ich denke, es ist von Gericht zu Gericht verschieden. In Berlin warten wir immer auf die Rechnung. Die wollen das auch gar nicht anders. Bei Verjährungssachen ist man gehalten, nachzufragen und hinterher zu telefonieren.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen