Schriftliches Verfahren anregen

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Kaffee-Angie
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#1

18.09.2019, 15:01

Hallo,

ich habe hier eine Sache liegen, in der ein Termin zur Güteverhandlung / Haupttermin anberaumt wurde.

Da der Fall allerdings nur sehr wenige Erfolgsaussichten hat, von den Parteien bereits alles Relevante vorgetragen wurde und das Gericht auch noch 160 km einfach von unserer Kanzlei entfernt liegt, kam meine Chefin nun auf die Idee, das schriftliche Verfahren anzuregen.

Reicht es, wenn ich ans Gericht Folgendes schreibe:

"In Sachen x ./. y

wird im Hinblick auf den am 05.11.2019 anberaumten Termin angeregt, das schriftliche Verfahren gem. § 128 Abs. 2 ZPO durchzuführen."

Wäre klasse, wenn mir jemand von euch helfen könnte. :thx

LG Angie
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icerose
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#2

18.09.2019, 15:46

Hallo, Angie,
ich würde noch dazu schreiben, dass nach eurer Meinung alles Relevante vorgetragen ist und deshalb angeregt wird, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden. Ob das Gericht dem folgt, bleibt abzuwarten.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Kaffee-Angie
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#3

18.09.2019, 16:10

Hallo icerose,
das ist natürliche in sehr guter Einwand .Danke für deine schnelle Hilfe.

LG
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